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Witwenrente - Infos zum Anspruch, Beantragung & Kleine vs. Große Witwenrente

Wir helfen Ihnen dabei, die Witwenrente zu beantragen - mit Informationen zum Anspruch und einem Vergleich zwischen kleiner & großer Witwenrente. Erfahren Sie, wie hoch Ihre Witwenrente ausfällt (Rentenrechner).

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Stilvolle Grabsteine - Author Julia Mierwald

Mit dem Verscheiden des Ehepartners geht nicht nur herzzerreißender Schmerz einher, sondern auch eine Flut an behördlichen Gängen. Das komplexe Beantragen von Witwenrente zählt zum einen dazu. Was Sie beachten sollten und welche behördlichen Richtlinien es für Sie gibt, das verraten wir Ihnen jetzt.

 

Definition der Witwenrente

Was ist die Witwenrente?

Witwenrente – ein jeder kann sich etwas darunter vorstellen, doch um welch ausgefeiltes Konstrukt es sich dabei handelt, das ist wohl den Wenigsten bewusst. Oftmals gibt es zahlreiche Richtlinien und versicherungstechnische Schritte, die über die Witwenrenten-Höhe, Dauer sowie Verrechnungen wie Einkommensanrechnungen entscheiden. Hinterbliebenenrente, auch Rente wegen Todes genannt, zählt zur gesetzlichen Rentenversicherung und ist somit Teil des deutschen Sozialversicherungssystems. Sie sichert dem Hinterbliebenen finanzielle Absicherung nach dem schmerzlichen Verlust des Ehepartners zu, sofern alle wesentlichen persönlichen sowie versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt werden.

Generell steht Ihnen entsprechender Witwenrenten-Anspruch zu, wenn der verstorbene Partner bereits eine Mindestversicherungszeit von 5 Jahren aufweist oder bereits Rente bezogen hat.

Darüber hinaus sollten Sie nach dem Tod des Partners keine weitere Eheschließung vollziehen, da Ihnen sonst entsprechender Anspruch untersagt wird. Witwenrente wird prinzipiell in den Modellen der großen sowie kleinen Witwenrente ausgezahlt und berücksichtigt auch mögliche Unfalltode sowie Sonderfälle. Zu ihnen zählen Beamte, Scheidungen, aber auch Freibeträge und Sterbevierteljahre. Auch bei kürzerer Ehedauer steht Ihnen hier Inanspruchnahme zu, welche nicht zuletzt für viele die Frage aufwirft, wie viel Rente und wie viel Prozent sie von ihrem verstorbenen Mann bzw. der verstorbenen Frau erhalten.

 

Bei der Beantragung Ihrer Witwenrente steh Ihnen selbstredend auch kompetente Beratung zur Seite.

Bei der Beantragung Ihrer Witwenrente steh Ihnen selbstredend auch kompetente Beratung zur Seite.

Voraussetzungen der Witwenrente

Hinterbliebenenrente zu beantragen ist an verschiedenste Voraussetzungen gebunden. Wie lange Sie verheiratet waren, welches Einkommen Ihnen angerechnet wird und in welchem Alter Ihr Partner verstarb sind alles ausschlaggebende Faktoren, die sich auf die Höhe und Dauer der Hinterbliebenenrente auswirken. Ob Sie Anspruch haben und wie viel Rente Ihnen schlussendlich zusteht, richtete sich in erster Linie nach zwei verschiedenen Witwenrentensystemen, die Ihr Witwengeld oder im Beamtenfall Ihre Witwenpension bestimmen. Dabei unterscheidet der deutsche Staat in Witwenrente nach altem und neuem Recht. Dies liegt in der Renten-Reform des Jahres 2002 begründet. Worin ihre Unterschiede liegen und welchem der Modelle Sie zugehörig sind, das erfahren Sie im Folgenden:

 

Nach altem Recht

Wussten Sie, dass das Konzept der Witwenrente bereits seit dem Jahr 1911 besteht? Sie wurde als Erweiterung der Alterssicherung entwickelt und integrierte zum ersten Mal die Familie eines Sozialversicherten. Kontinuierliche Nachjustierungen brachten schließlich die Witwenrente nach altem Recht zustande, welche noch vor der Witwenrenten-Erhöhung im Jahr 2002 stattfanden. Im aktuellen deutschen Rentensystem werden Sie diesem zugehörig eingestuft, wenn:

 

  • Ihr Partner vor dem 02. Januar 2002 verstarb
  • Ihr Partner nach dem 31. Dezember 2002 verstarb, die Hochzeit jedoch vor dem 02. Januar 2002 stattfand
  • Sie oder Ihr Partner vor dem 2. Januar 1962 geboren wurden

 

Welche Vorzüge können Sie nun aus diesem System ziehen, nachdem Sie die entsprechenden Voraussetzungen mitgebracht haben? Hinterbliebenenrente nach altem Recht können Sie zeitlich unbegrenzt beziehen, sowohl im Format der kleinen als auch der großen Rente. Worum es sich dabei handelt und ob Sie Ihre Witwenrente versteuern müssen, das werden wir im späteren Verlauf erläutern. Darüber hinaus benötigten Sie nach altem Recht keine Mindestdauer Ihrer Ehe, um Hinterbliebenenrente zu beziehen. Gebrauchen Sie vorweggenommen das System der kleinen Rente stehen Ihnen 25%, bei der großen 60 % Rentenanspruch Ihres verstorbenen Partners zu. Einen Zuschlag für die Kindererziehung gibt es vor dem Hintergrund des alten Rechts in beiden Modellen nicht. Jedoch können Ihnen diverse Einkommensquellen an Ihre Witwenrente angerechnet werden, welche wir Ihnen im Folgenden aufgelistet haben:

 

  • Pension & Rente
  • Erwerbseinkommen wie Gehalt oder Besoldung
  • Entgeltersatzleistungen (außer privat. Krankenversicherung)
  • Minijob-Einkünfte
Wann gilt neues und wann gilt altes Recht? In dieser Übersicht sehen Sie, was auf Sie zutrifft.

Wann gilt neues und wann gilt altes Recht? In dieser Übersicht sehen Sie, was auf Sie zutrifft.

 

Nach neuem Recht

Da die Hinterbliebenenrente nach 2002 gesetzlich neu aufgesetzt wurde, ergeben sich Änderungen im ausgezahlten Prozentsatz und der Länge für Sie. Anstatt einer ursprünglichen Prozentzahl von 60% stehen Hinterbliebenen nur noch 55% der Rente des Verstorbenen im großen Renten-Modell zur Verfügung. Im Gegensatz zum alten Recht erhalten Sie jedoch einen Zuschlag für die Kindererziehung. Je nach Anspruch auf kleine und große Rente unterscheidet sich auch die Dauer der Inanspruchnahme. Ist die große Rente unbegrenzt, so erhalten Hinterbliebene im kleinen Modell lediglich eine Höchstdauer von 24 Monaten. Darüber hinaus wurde eine Mindestdauer der Ehe festgelegt, welche sich auf ein Minimum von einem Jahr beläuft. Alle im alten Recht erwähnten Einkommensanrechnungen wurden mit der Reform 2002 um folgende erweitert:

 

  • Einkünfte des Kapitalvermögens
  • Zusatzversorgungen & Betriebsrente
  • Private Unfallversicherungen
  • Private Renten- & Lebensversicherung
  • Entgeltersatzleistungen der Nichtsozialversicherungsträger

 

Mit dem Inkrafttreten des neuen Rechts ergeben sich folglich Reduzierungen Ihrer Witwenrente sowie eine Vielzahl neuer Richtlinien. Insgesamt betrachtet werden jegliche Einkommen negativ angerechnet. Als einzig positive Neuerung sticht die Hinzunahme des Zuschlags bei Kindererziehung hervor.

 

Arten der Witwenrente

Wie unterschieden sich große & kleine Witwenrente?

Wie bereits erwähnt ist das Deutsche Rentensystem mit einer Vielzahl  von unterschiedlichsten Parametern und Richtlinien versehen. So wundert es nicht, dass es verschiedene Ansätze und Konzepte gibt, mit denen man als Hinterbliebener konfrontiert wird. Oftmals ist die Dauer der Ehe, das Alter des Hinterbliebenen und deren Lebensstil – erneut verheiratet, kinderlos – ausschlaggebend für die Zusammenstellung des entsprechenden Systems. Wir haben Ihnen aus diesem Grund die beiden für das deutsche Rentensystem typischen Konzepte vorgestellt, mit welchen Sie definitiv konfrontiert werden. Wie vorab angedeutet lässt sich in große sowie kleine Witwenrente unterscheiden, welche sich wiederum auf Neues Recht (NR) und Altes Rentenrecht (AR) ausloten. Mehr dazu gibt es jetzt:

 

Große Witwenrente

Die große Witwenrente steht Ihnen zu, sofern Sie über 47 Jahre alt sowie erwerbsgemindert sind, oder ein minderjähriges Kind großziehen. Weist das Kind eine Behinderung auf oder ist nicht in der Lage für sich selbst zu sorgen, dann ist diese Regelung vom Alter unabhängig. Darüber hinaus erhalten Sie als Hinterbliebener einen Zuschlag auf Ihre Witwenrente, wenn Sie ein Kind unter 3 Jahren zu versorgen haben. Beachten Sie darüber hinaus: war der Verstorbene noch keine 65 Jahre alt, dann hat dies Abschläge für Sie zur Folge. Sofern Ihr Partner nach dem 2. Januar 2029 verstirbt, wird Ihnen die Rente früher, sprich vor Ihrem 45. Lebensjahr, ausgezahlt. Dabei beträgt die große Witwenrente einen Anteil von 55% von der eigentlichen Rente, welche Ihr Partner zum Zeitpunkt seines Todes erhalten hat oder hätte. Sofern Sie vor dem 2. Januar 2002 geheiratet haben und Ihr Partner vor dem 2. Januar 1969 geboren wurde, gilt für Sie das oben genannte alte Recht für die Witwenrente. Dabei stehen Ihnen 60% anstatt 55% Rente Ihres verstorbenen Partners zu. Einen ausführlicheren Exkurs dazu wird es im späteren Verlauf geben.

 

Nach altem Recht

  • Rentenanspruch vom Verstorbenen: 60%
  • Mindestdauer der Ehe: keine
  • Kinderzuschlag: nein
  • Dauer Inanspruchnahme: unbegrenzt

Nach neuem Recht

  • Rentenanspruch vom Verstorbenen: 55%
  • Mindestdauer der Ehe: 1 Jahr
  • Kinderzuschlag: ja
  • Dauer Inanspruchnahme: unbegrenzt

Das Modell der großen Witwenrente bietet Ihnen zahlreiche Vorteile, insbesondere mit unbegrenzten Mindestdauer-Faktoren.

Das Modell der großen Witwenrente bietet Ihnen zahlreiche Vorteile, insbesondere mit unbegrenzten Mindestdauer-Faktoren.

Kleine Witwenrente

Als kleine Witwenrente bezeichnet man finanzielle Unterstützung, wenn Sie jünger als 47 Jahre alt sind, erwerbsfähig und kinderlos sind. Dabei erhalten Sie 25% der Rente, welche Ihr Partner zum Zeitpunkt seines Todes bezogen hat bzw. welche Rente ihm zum Zeitpunkt seines Verscheidens zugestanden hätte. Das Besondere: die kleine Witwenrente wird Ihnen höchsten zwei Jahre lang bezahlt. Grund hierfür ist die Annahme des Rechtsstaats, dass es sich hierbei um eine Übergangszeit handelt, bis Sie wieder für Ihren eigenen Lebenserwerb aufkommen können. Sofern der verstorbene Partner vor dem 2. Januar 1962 geboren wurde, greift das alte Recht der Rentenversicherung und Ihnen steht unbegrenzte Inanspruchnahme zu.

 

Nach altem Recht

  • Rentenanspruch vom Verstorbenen: 25%
  • Mindestdauer der Ehe: keine
  • Kinderzuschlag: nein
  • Dauer Inanspruchnahme: unbegrenzt

Nach neuem Recht

  • Rentenanspruch vom Verstorbenen: 25%
  • Mindestdauer der Ehe: 1 Jahr
  • Kinderzuschlag: ja
  • Dauer Inanspruchnahme: 2 Jahre

 

 

Witwenrente beantragen

Auf Plattformen wie der Deutschen Rentenversicherung finden Sie entsprechende Antragsformulare. In den meisten Fällen können Sie derartige Formblätter online herunterladen und bearbeiten. Im Folgenden zeigen wir Ihnen, was Sie beachten sollten und wie ein entsprechender Antrag aufgebaut ist.

 

Do’s & Dont’s der Antragstellung

  • Beantragen Sie vor der eigentlichen Witwenrente einen Vorschuss beim Rentenservice der Deutschen Post innerhalb von 4 Wochen nach Verscheid des Partners
  • Halten Sie für die Antragstellung zur Witwenrente Personalausweis, Sozialversicherungsausweis, Kontonummer, Heiratsurkunde, ggf. Geburtsurkunde der Kinder, die Rentenversicherungsnummer sowie eine mögliche schriftliche Vollmacht bereit
  • Legen Sie eine mögliche Risikolebensversicherung bei Ihrem Berater offen
  • Informieren Sie sich vorab über die Möglichkeiten des Rentensystems
  • Sehen Sie von Beratungslücken und überstürzten Entscheidungen zum Rentnersplitting ab

 

Formular

Das entsprechende Formular für die Antragstellung finden Sie auf der Website der Deutschen Rentenversicherung (Hinweise zum eAntrag). Dabei melden Sie sich mit Ihrer Versicherungsnummer oder aber der Versicherungsnummer des verstorbenen Partners an. Folgen Sie dann den Anweisungen des Dokuments. Je nach Angaben müssen Sie dann Nachweise sowie Kopien einreichen oder gegebenenfalls nachreichen. Dies kann in digitaler sowie formeller Form erfolgen. Nachdem Sie die entsprechenden Formblätter ausgefüllt haben, akzeptieren Sie die Erklärungen und senden Ihre Antragsdaten ab. Folgend werden Sie eine Sendebestätigung erhalten, welche Sie abspeichern sollten. Selbstverständlich können Sie sich entsprechende Antragstellungen auch in den örtlichen Behörden der Deutschen Rentenversicherung.

 

Antragsformular für Ihre Witwenrente finden Sie online sowie bei Ihrer örtlichen DRV-Stelle.

Antragsformular für Ihre Witwenrente finden Sie online sowie bei Ihrer örtlichen DRV-Stelle.

Vorgehen & Unterlagen bei Antragstellung

  1. Art der gewünschten, möglichen Witwenrenten-Art festhalten
  2. Angaben zum verstorbenen Partner + Sterbeurkunde beifügen
  3. Eigene Angaben als Witwe/r geben
  4. Formblatt zu Wiederheirat/Eingetragene Lebenspartnerschaft ausfüllen
  5. Zahlungsweg festlegen
  6. Beitragszeiten/Beschäftigungszeiten offenlegen + Beweis beifügen
  7. Berufsausbildung kundtun
  8. Zeiten im Ausland/bei internationalen Organisationen erwähnen
  9. Anrechnungszeiten exklusive des Versicherungsverlaufs angeben
  10. Angabe zu Kindern
  11. Andere Leistungen offenlegen (UV, ALG II, Unterhaltshilfe, Kinderzuschlag)
  12. Auskunft über Krankenkasse und Pflegeversicherung
  13. Anlagen + Bestätigungsvermerk hinterlegen

 

Witwenrente Checkliste Seite 1

In unserer Checkliste zum Witwenrente beantragen können finden sie alle wichtigen Dokumente aufgelistet.

Witwenrente Checkliste Seite 2

Auf der zweiten Seite finden sie Nachweise, die eingereicht werden, falls vorhanden.

 

 

Wichtiger Hinweis: Sie möchten unsere Muster-Checkliste als Vorlage für Ihre Website verwenden?

Unsere Checkliste kann frei & kostenlos in Ihre Websiten eingebunden werden unter der Bedingung, dass unterhalb der Grafik oder der Download Buttons die folgende Quellenangabe mit URL Verweis angebracht wird:

Bildquelle: Stilvolle-Grabstein.de

 

Höhe der Witwenrente

Selbstverständlich wird sich jeder Hinterbliebene auch die Frage stellen, in welcher Höhe die Witwenrente ausfallen wird. Dafür stehen Ihnen verschiedene Renten-Rechner zur Verfügung, mit deren Hilfe Sie einen groben Einblick in die kommende Auszahlung erhalten werden. Generell hängt die Höhe von verschiedensten Parametern ab. Als aller erst es ist es wichtig zu klären, ob das verheiratete Paar bzw. die eingetragene Lebenspartnerschaft vor oder nach dem Renten-Reformjahr 2002 geheiratet hat. Denn seit der damaligen Rentenreform bestehen zwei parallellaufende System, welche unterschiedliche Perspektiven auf Einkommen, Kinderzuschläge, Zusatzversicherungen und Betriebsrente haben. Sofern Sie über Einkünfte verfügen, werden diese mit Ihrer Witwenrente verrechnet. Wie eine derartige Rechnung aussehen kann, das haben wir Ihnen untenstehend aufgelistet:

 

Annahme:
Frau Schmidt lebt in den neuen Bundesländern und heiratete ihren verstorbenen Ehepartner im Jahr 1990. Frau Schmidt hat dabei mit allen Voraussetzungen Anspruch auf die große Witwenrente, indes der verschiedene Partner über ein Bruttoeinkommen von 2.400€ verfügte. Herr Schmidt verstarb Ende des Jahres 2020 und war, wie seine Frau, berufstätig. Beide hatten keine Kinder und das monatliche Bruttoeinkommen von Frau Schmidt beträgt 2.000€ Brutto. Frau Schmidt würde – ohne weitere Einkünfte folglich untenstehende Witwenrente zuteilwerden:

 

  • Netto der Hinterbliebenen (pauschal): 200€/Monat
  • Summe des Freibetrags: 757€/Monat
  • Relevantes Netto der Hinterbliebenen: 443€/Monat
  • Anrechnung des Einkommens auf die Witwenrente: 177€/Monat
  • Anspruch von Anrechnung des Einkommens: 320€/Monat

 

Errechnete Witwenrente von Frau Schmidt: 1.143€/Monat

 

 

Rentenwert und Freibeträge

Beschäftigt man sich erst einmal mit dem deutschen Rentensystem, so wird man mit einem breit gefächerten Vokabular an Fremdbegriffen konfrontiert, welche es zunächst zu klären gilt. Ein Freibetrag ist letztlich ein von der Steuer befreiter Geldbetrag. Alles, was den Freibetrag übersteigt wird jedoch besteuert. Der aktuell zulässige Freibetrag beläuft sich auf das 26,4-fache des Rentenwerts vom 1. Juli 2019. Dabei definiert man den Rentenwert als den Wert eines Entgeltpunktes, welche im Laufe der Arbeitszeit gesammelt wurde. Werden die untenstehenden Rentenwerte überschritten, dann kommt es zu einer Kürzung Ihrer Witwenrente.

 

Rentenwert Alte Bundesländer: 34,19€ = 902,62€ Freibetrag
Rentenwert Neue Bundesländer: 33,23€ = 877,27€ Freibetrag

 

Eine Steigerung des Freibetrags kann erfolgen, sofern Sie Kinder unter 18 Jahren haben. Dabei steigt der Betrag um das 5,6-Fache des aktuellen Rentenwerts. Wird der Freibetrag durch Ihre Nettoeinkünfte überschritten, dann werden 40% des übersteigenden Betrags auf Ihre eigene Rente angerechnet.

 

Sterbevierteljahr

Das Sterbevierteljahr bezeichnet die erste drei Monate nach dem Tod des Partners. In dieser Zeit erhält der Hinterbliebene die Rente in der Höhe, welche der Verschiedene zum Zeitpunkt seines Todes erhalten hat oder erhalten hätte. Das Besondere an der Sterbevierteljahr-Regelung: Kinderzuschläge, Freibeträge und eigenes Einkommen nehmen im Gegensatz zur regulären Witwenrente keinerlei Einfluss, sodass sich Hinterbliebene vollkommen darauf konzentrieren können, ihr Leben nach dem Verlust wieder zu ordnen. Das entsprechende Geld wird jedoch nicht automatisch gezahlt, sondern muss bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden. Darüber hinaus kann eine Witwe bzw. ein Witwer im Zeitraum von 30 Tagen über die Deutsche Post AG einen Vorschuss beantragen. Dabei werden dann drei Monatsrenten als Überbrückung bis zur eigentlichen Witwenrente ausgezahlt.

 

 

Ein Sterbevierteljahr erleichtert Ihnen die finanzielle Not und gibt Ihnen einen zeitlichen Puffer bis zur richtigen Witwenrente.

Ein Sterbevierteljahr erleichtert Ihnen die finanzielle Not und gibt Ihnen einen zeitlichen Puffer bis zur richtigen Witwenrente.

Rentenabschlag und Minderungen in der Auszahlung

Sterbevierteljahr, Rentenabschlag – das Vokabular in Versicherungsangelegenheiten klingt meist verwirrend und allzu bürokratisch. Meistens versteckt sich dahinter jedoch auch eine wesentliche Richtlinie, welche es unter die Lupe zu nehmen gilt. Abschläge definieren Minderungen der Höhe Ihrer Rente und treten in Kraft, wenn Sie die Rente vorzeitig in Anspruch nehmen. Dabei beträgt der Abschlag 0,3 bis 18% pro Monat. Bei sehr frühem Renteneintritt können auch Rentenabschläge an der Hinterbliebenenrente sowie der Erwerbsminderungsrente vorgenommen. Generell können Sie Ihre Witwenrente nicht auf das Arbeitslosengeld 1 anrechnen, da diese laut §156 III nicht zu den anrechenbaren Sozialleistungen zählt.

Witwenrente durch …

Wie unterscheiden sich Witwenrente durch Unfallversicherung und Rentenversicherung?

Viele Wege führen bekanntermaßen nach Rom. Dies gilt auch im deutschen Rentensystem. Im Falle einer Witwenrente gibt es ebenfalls rechtliche und bürokratische Möglichkeiten, die Ihnen die spätere Hilfe ermöglichen. Dabei können Sie über eine gesetzliche Unfallversicherung sowie die gesetzliche Rentenversicherung abgesichert sein und Finanzen zurücklegen. Worin die Unterschiede bestehen und welche Vorteile sich für Sie ergeben, das ermitteln wir im Folgenden:

 

Gesetzliche Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung ist eines der Vermächtnisse Otto von Bismarcks und wird unter SGB VII gesetzlich festgehalten. Eine gesetzliche Unfallversicherung ist in der Regel Sache Ihres Arbeitgebers. Über ihn wird der Betrieb bei entsprechenden Berufsgenossenschaften angemeldet. Die Abzüge geschehen unabhängig von Alter, Familienstand, Geschlecht und Nationalität. Überdies ist es Aufgabe der gesetzlichen Unfallversicherung Hinterbliebenen des Versicherten nach Unfalleintritt zu entschädigen. Dies kann in Auszahlungen von Übergangsgeldern oder Renten geschehen.

 

Eine gesetzliche Unfallversicherung durch den Arbeitgeber sichert nicht nur Sie ab, sondern unterstützt Hinterbliebene des Versicherten nach einem Unfall.

Eine gesetzliche Unfallversicherung durch den Arbeitgeber sichert nicht nur Sie ab, sondern unterstützt Hinterbliebene des Versicherten nach einem Unfall.

Gesetzliche Rentenversicherung

Witwenrente lässt sich vor allen Dingen über die gesetzliche Rentenversicherung erstellen. Dabei beruht die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland auf dem Umlageverfahren. Umlageverfahren heißt in diesem Fall, dass die aktuelle erwerbstätige Generation die momentane Rentnerbevölkerung finanziert. Aus diesem Grund spricht man auch von einem Generationenvertrag. Beitragszahlende erhalten für ihre eigenen Rentenansprüche Entgeltpunkte, welche sich nach der Höhe des Arbeitseinkommens richten. Dabei wurde die Altersgrenze für den Renteneintritt von 65 Jahren auf 67 Jahre angehoben. Zwar ist ein verfrühter Rentenbezug möglich, allerdings haben Sie in diesem Fall Abschläge von 0,3% monatlicher Vorrentenzahlung hinzunehmen. Zudem müssen Sie dafür 35 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben.

 

Die gesetzliche Rentenversicherung ist ein Generationsvertrag.

 

Flexi Rentengesetz

Seit 2017 gilt darüber hinaus das sogenannte Flexi-Rentengesetz. Dieses soll den verschiedenen Ansprüchen der Bürger gerecht werden. Manch einer kann es kaum erwarten, den Arbeitsplatz zu räumen und mit 63 Jahren in Rente zu gehen, andere wiederum möchten auch über das Renteneintrittsalter hinaus beschäftigt sein. Um beide Parteien abzuholen, wurde das Flexi-Rentengesetz ins Leben gerufen. Wer weiterhin über das Eintrittsalter hineinzahlt, steigert pro Monat seine Auszahlung um einen Zuschlag von 0,5%. Gehen Sie vorzeitig in Rente, so dürfen Sie nur begrenzt zusätzlich verdienen.

 

Mit der Flexi-Rente wurde den starren Konzepten des Rentensystems entgegengearbeitet und Bürgern die Wahl bzgl. des Eintrittsalters lassen.

Mit der Flexi-Rente wurde den starren Konzepten des Rentensystems entgegengearbeitet und Bürgern die Wahl bzgl. des Eintrittsalters lassen.

Witwenrente nach verschiedenen Ereignissen

Wie beeinflussen Scheidung und Wiederheirat die Witwenrente?

Das Leben folgt oftmals seinen eigenen Regeln und viel zu selten den eigenen Plänen. Eine Scheidung oder ein neuer Partner sind dabei keine Seltenheit. Für die Beantragung Ihrer Hinterbliebenenrente sollten Sie auch stets im Hinterkopf behalten, wie lange Sie verheiratet waren. Die Höhe von Witwenrente sowie deren Billigung unterliegt meist bestimmten Beziehungskonstellationen. Welche Konsequenzen bei einer Scheidung oder erneuten Hochzeit auf Sie zukommen, erfahren Sie im Folgenden:

 

Witwenrente nach Scheidung

Die gute Nachricht zuerst: der Anspruch von Witwenrente verfällt nicht mit einer Scheidung. Dennoch ist die Dauer der entsprechenden Ehe von signifikanter Bedeutung. Die Ehe oder aber auch die eingetragene Partnerschaft muss dabei mindestens ein Jahr Bestand gehabt haben. Sinn und Zweck dieser Richtlinie ist Versorgungsehen bei plötzlichem Tod den Riegel vorzuschieben und somit finanzielle Ausbeutung am Staat zu verhindern. Trotz Scheidung können Sie in folgende Fällen Witwenrente beziehen:

 

  • Wenn Sie vor dem 1. Juli 1977 geschieden wurden
  • Sie nicht erneut geheiratet haben
  • Sie im letzten Jahr vor Tod des Partners Unterhalt von ihm erhalten haben
  • Ihr Ex-Partner eine Mindestversicherungszeit von 5 Jahren erfüllt
  • Ihr verschiedener Partner bereits eine Rente bezog
  • Ihr Ex-ehepartner bei einem Arbeitsunfall ums Leben kam

 

Eine Scheidung vom Ehepartner ist laut Gesetzgeber kein Verzichtgrund auf Ihre Witwenrente.

Eine Scheidung vom Ehepartner ist laut Gesetzgeber kein Verzichtgrund auf Ihre Witwenrente.

Witwenrente nach Wiederheirat

Wie bereits angedeutet steht Ihnen bei einer Wiederheirat keine Zahlung von Witwenrente zu. Sie können jedoch eine einmalige Rentenabfindung beantragen, um Ihre neue Ehe zu unterstützen. Dabei erhalten Sie zwei Jahresbeiträge der Witwenrente, welche Sie in dem vorangegangenen Jahr im Durchschnitt erhalten haben. Waren Sie in diesem Zeitraum der kleinen, zweijährig befristeten Witwenrente zugetragen, erhalten Sie in diesem Fall nur noch nicht ausgezahlte Restbeträge.

 

Wichtig: Entscheiden Sie sich für eine religiöse Heirat in Deutschland ohne vorangegangene standesamtliche Trauung, so verlieren Sie mit der rein symbolischen Ehe den Anspruch auf Witwenrente nicht.

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Sonderfälle der Witwenrente

Wie so häufig gibt es auch bei der Witwenrenten-Regelung bestimmte Umstände, welche wiederum zu Sonderfällen in der Be- und Anrechnung der Finanzmittel führt. Generell intervenieren viele Parameter in die Antragstellung. So gibt es für das Verscheiden eines Beamten entsprechende Sonderregelungen und Richtlinien. Selbiges gilt für die Grundrente in Kombination mit der Witwenrente. Was es bei diesen Fällen zu beachten gilt, das verraten wir Ihnen jetzt.

 

Witwenrente für Beamte

Verstirbt ein Beamter so erhalten deren Hinterbliebenen seit einer Änderung von 2004 einmalig das Zweifache der entsprechenden Dienst- oder Anwärterbezüge. Nach Tod des Versicherten zahlt die gesetzliche Rentenversicherung noch drei weitere Monate die volle Rente an den Hinterbliebenen. Ist dieser noch erwerbstätig, so wird entsprechendes Einkommenskapital auf die Witwenrente angerechnet. An dieser Stelle sei jedoch zu berücksichtigen, dass mindestens 20% Pension des verstorbenen Beamten als sogenanntes Witwengeld erhalten bleiben müssen. Dies gilt jedoch nicht für die Witwenrente.

 

Versterben Beamte, so steht Ihnen einmal das Zweifache Dienstgehalt Ihres verschiedenen Partners zu.

Versterben Beamte, so steht Ihnen einmal das Zweifache Dienstgehalt Ihres verschiedenen Partners zu.

Grundrente mit Witwenrente

Häufig erschließt sich auch der Fall, dass die eigene Grundrente mit der Witwenrente kollidiert. Dann stellt sich häufig die Frage, ob Sie eine Aufstockung Ihrer Beträge erhalten können. Die Grundrente wird per se als Einkommen auf die Witwenrente angerechnet, nicht jedoch verrechnet. Dabei muss vorausgesetzt sein, dass die Freibeträge von 1250€ versteuerten Einkommens zuzüglich des Rentenfreibetrages überschreiten. Generell sollten Sie drei Voraussetzungen mitbringen, mit denen Sie überhaupt Grundrente beziehen dürfen:

 

  • Sie haben mindestens 33 Grundrentenjahre hinter sich
  • All Ihre Einkünfte liegen unter 1250€ (für Paare unter 1950€)
  • Ihr Einkommen beträgt im Schnitt 30 % bis 80% des bundesweiten Durchschnittwertes

 

Alle Rentenarten der Deutschen Rentenversicherung können mit Hilfe der Grundrente aufgestockt werden.

 

 

Wichtiger Hinweis: Sie möchten unsere Muster-Checkliste als Vorlage für Ihre Website verwenden?

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Bildquelle: Stilvolle-Grabstein.de

 

Grundrente steht Ihnen unter wenigen Bedingungen zur Verfügung und wirkt sich nicht negativ auf Ihre Witwenrente aus.

Grundrente steht Ihnen unter wenigen Bedingungen zur Verfügung und wirkt sich nicht negativ auf Ihre Witwenrente aus.

Witwenrente mit Zuverdienst & Einkommensanrechnung

Wie viel darf man zur Witwenrente hinzuverdienen?

Nicht selten ist es der Fall, dass ein Ehepartner verstirbt, während man selbst noch berufstätig ist und einen Hinzuverdienst hat. Dann kommt es zu der nicht unwesentlichen Frage, wie sich die eigenen Einnahmen vor dem Hintergrund der Witwenrente verhalten und welche Einkommensanrechnungen es gibt. Wie viel dürfen Sie dazu verdienen und ab welchen Einkommen müssen Sie mit Kürzungen rechnen? Wie steht die Witwenrente zu einem potenziellen Minijob? Das erklären wir Ihnen im Folgenden:

 

Minijob/Teilzeit

Berufstätige mit einem Minijob stehen generell vor der Wahl, wie Sie Ihr Gehalt angerechnet haben wollen. Die erworbenen 450€ eines Minijobbers können sowohl als Arbeitsentgelt 1:1 Brutto für Netto ausgezahlt werden, oder aber auch versteuert werden. Hier liegt die Wahl bei Ihnen. Werden durch den Arbeitgeber Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung gezahlt, dann beträgt die Beitragsbelastung für Minijobber 3,6%. Das bedeutet: Bei Pflichtbeiträgen wird Ihr pauschales Bruttoentgelt um 40% auf das Nettogehalt heruntergerechnet. Sind Sie Altersvollrentner so sind Sie rentenversicherungsfrei. Auch hier obliegt Ihnen die Wahl, ob Sie Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung beantragen.

 

Nebentätigkeiten wie Minijobs können versteuert werden, müssen es allerdings nicht.

Nebentätigkeiten wie Minijobs können versteuert werden, müssen es allerdings nicht.

Witwenrente in der Steuererklärung

Wie sieht eine Steuererklärung für Rentner mit Witwenrente aus?

Wie auch jede andere Finanzquelle bedarf die Witwenrente einer Steuererklärung. Diese ist genauso zu handhaben wie die Steuererklärung einer regulären Altersrente. Mit Beginn der Witwenrente wird der entsprechende Steuerfreibetrag festgestellt, denn wie auch eine normale Altersrente, ist ein Teil der Rente von Steuern befreit. Wie hoch dieser steuerfreie Teil ist, hängt vom Eintrittsdatum Ihrer Witwenrente ab. Darüber hinaus ist jede weitere Rentenerhöhung ebenfalls zu versteuern. 2021 wird Rentnern demgegenüber ein Freibetrag von 19% zuteil. Er ist ein fester Betrag, welcher auch zukünftig unverändert bleibt. Grundlage aller Berechnungen ist die Jahresbruttorente. Verwitwete werden der Steuerklasse 3 zugeordnet, obwohl Sie im Allgemeinen als alleinstehend betrachtet werden sollten. Mit dieser Steuerklasse wird Hinterbliebenen der höchste Steuerfreibetrag zuteil. Der aktuelle Steuerfreibetrag liegt für Sie bei 19.488€. Der Staat erklärt diese Begünstigung mit der ohnehin für Hinterbliebene schwierigen finanziellen Lage, welche ohne ihr eigenes Verschulden zustande gekommen ist. Verwitwete werden automatisch der Steuerklasse 3 zugeordnet, können diese jedoch in Steuergruppierung 1, 2, 3 und 6 wechseln, wenn sich weitere Begünstigungen ergeben. Wir haben Ihnen untenstehend zusammengefasst, welcher Fall gilt:

Übersicht für die Witwenrente in der Steuererklärung mit Steuerklassen

Übersicht der Witwenrente in der Steuerklärung nach Steuerklasse 1, 2, 3 und 6.

 

 

Beispielrechnung Vorteile von Steuerklasse 3 gegenüber Steuerklasse 1

Ein Witwer bezieht nach dem Tod seiner Ehepartnerin ein monatliches Bruttoeinkommen von 2.400€. Daraufhin wird der Hinterbliebene zwei Jahre lang in die Steuerklasse 3 aufgenommen. Dort zahlt er lediglich 50€ Lohnsteuer. Im Gegensatz zur Steuerklasse 3 zahlt der Hinterbliebene in Steuerklasse 1 satte 200€ Lohnsteuer. Ganz gleich, wie die Rechnung für Sie auch ausfallen mag: es ist auch bezüglich der Witwenrente möglich, Steuern nachzahlen zu müssen. Insbesondere vom Wechsel aus Steuerklasse 3 in Steuerklasse 1 entstehen für die meisten hohe Steuernachzahlungen.

 

Alternative zur Witwenrente: Rentensplitting

Was versteht man unter Rentensplitting?

Rentensplitting – klingt interessant, nicht wahr? Beim Rentensplitting eröffnet sich Ehepartnern die Option die Rentenansprüche vom Zeitrahmen der Ehe/Lebenspartnerschaft gleichgewichtig aufzuteilen. Die innerhalb der Ehe erlangten Rentenansprüche werden also für beide Parteien gleichgesetzt. Wichtig ist dabei, dass das eigene Erwerbsleben abgeschlossen ist und der Ehepartner die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht hat. Es gibt darüber hinaus weitere Bedingungen, damit dies ermöglicht werden kann und überhaupt sinnvoll ist:

 

  • Möglich, wenn Sie vor 2002 geheiratet haben
  • Sie ab dem 1. Januar 1962 geboren sind
  • Sie die Ehe nach dem 31. Dezember 2002 geschlossen haben
  • Mindestens 25 Jahre rentenrechtliche Zeit aufweisen
  • Sie haben keine Rentenabfindung wegen Wiederheirat beantragt & erhalten

 

Rentensplitting lässt sich überdies auch nach dem Tod des Partners abschließen. Hier sollte der verschiedene Ehepartner mindestens 25 Jahre rentenrechtlicher Zeit aufweisen. Die Zeit vom Tod des Partners bis zum 65. Lebensjahr wird dann an den überlebenden Partner in gewissem Umfang übermittelt. Welche Vorteile ergeben sich nun für Sie, wenn Sie sich für ein Rentensplitting entscheiden? Sinnvoll ist Rentensplitting dann, wenn Sie weniger Rentenanwartschaften als Ihr Partner sammeln konnten. Darüber hinaus steht Ihnen die Wiederheirat offen. Rentensplitting ist eine verbindliche Entscheidung und untersagt Ihnen endgültig eine spätere Antragstellung auf Witwen- bzw. Hinterbliebenenrente. Aus diesem Grund sollten Sie sich vorab gut an der örtlichen Rentenbehörde beraten lassen.

 

Ihr Anspruch auf Witwenrente erlischt mit der Beantragung von Rentensplitting!

 

Rentensplitting will gut überlegt sein, schließlich haben Sie danach keinerlei Anspruch mehr auf Witwenrente.

Rentensplitting will gut überlegt sein, schließlich haben Sie danach keinerlei Anspruch mehr auf Witwenrente.

Diskussion: Abschaffung der Witwenrente

Soll die Witwenrente abgeschafft werden?

Insbesondere vor dem Hintergrund des politischen Wahlkampfes ist die Frage nach einem passenden Rentensystem allgegenwärtig. Die individuellen Bedürfnisse zahlreicher Bürger und den damit verbundenen Lebensumständen müssen stets berücksichtigt und nachjustiert werden. Dabei kann sich dem ein oder anderen durchaus die Frage stellen: wozu die Witwenrente? Wäre es nicht sinnvoller, die damit verbundenen Finanzen für andere Sozialprojekte aufzubringen? Mit diesem Problem hatte erst vor kurzem Grünen Kanzlerkandidatin Annalena Baerbock Bekanntschaft gemacht. So kursierte in verschiedensten Sozialen Medien die Behauptung, Bündnis90/Die Grünen streben eine signifikante Änderung im Rentengefüge an. Konkret sei die Abschaffung der Witwenrente geplant. Nach prompter Empörung in den Netzwerken entpuppte sich diese Meldung als Fake News. Belegt sei diese These durch entsprechende Investigativ-Websites wie corrective.org . Ein derartiger Umbruch ist vonseiten der Grünen nicht geplant und auch mit keinerlei Erwähnung im Bundestagswahlprogramm oder im Parteiprogramm festgehalten. Achten Sie per se auf kritische sowie vertrauenswürdige Quellen für Ihre Informationsbeschaffung und legen Sie Wert auf unbestechlichen Journalismus.

 

Zusammenfassung

Abschließende Worte zum Thema Witwenrente

Bevor Sie sich in die Beantragung von Witwenrente stürzen, sollten Sie sich vorab fachkundig informieren. Die zahlreichen Systeme wie große und kleine Hinterbliebenenrente sowie das alte und neue Recht bieten viel Spielraum für Verwirrungen, sodass wir Ihnen den Gang zur örtlichen Rentenbehörde wärmstens ans Herz legen. Darüber hinaus sollten Sie bedenken, dass jegliche Ihrer Einnahmen und Einkünfte mit der Witwenrente verrechnet werden und Sie aufgrund der Steuerpflichtigkeit eine Steuererklärung für die Witwenrente anlegen müssen. Die Witwenrente kommt mit entsprechenden Abschlägen und Freibeträgen daher und Sie können über gesetzliche Unfallversicherung oder aber auch die gesetzliche Rentenversicherung in die Rentenkasse einzahlen. Zudem gibt es Sonderregelungen für Beamte und die normale Grundrente kann Ihnen dazu angerechnet werden. Bedenken Sie, dass Ihnen zwar die Möglichkeit des Rentensplittings gegeben ist, Sie jedoch lebenslänglich den Anspruch auf Witwenrente verlieren. Eine gute Beratung bleibt das A und O.

FAQ

Häufige Fragen

Ab wann bekommt man Witwenrente?

Witwenrente steht Ihnen zu, wenn Sie und Ihr verschiedener Partner länger als ein Jahr verheiratet waren und er überdies die Mindestrentenzeit von 5 Jahren erreicht hat.

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✍️ Welches Einkommen wird auf die Witwenrente angerechnet?

Generell wird Ihnen im alten Recht jegliches Erwerbseinkommen, Gehalt, Besoldung und Gewinne angerechnet. Darüber hinaus jedoch auch Mini-Job Einkünfte, die eigene Rente, Pension aber auch Entgeltersatzleistungen außer Nichtsozialversicherungsträger (Krankenkasse). Sollten Sie nach neuem Recht bezahlt werden, dann kommen zu den eben genannten Punkten alle Einkünfte aus Ihrem Kapitalvermögen hinzu, Betriebsrente, Zusatzversorgungen sowie Einkünfte aus privaten Renten- und Unfallversicherungen. Überdies werden Ihnen auch Entgeltersatzleistungen von Nichtsozialversicherungsträgern angerechnet.

Muss die Witwenrente versteuert werden?

Ganz gleich, wie viel Witwenrente Sie beziehen, Ihre Rente muss versteuert werden. Die gute Nachricht dabei: ein Teil Ihrer steuerpflichtigen Witwenrente wird befreit. Je nach Eintrittsdatum Ihrer Witwenrente richtet sich der entsprechende Betrag aus. Entgegen der Witwenrente ist eine Rentenabfindung steuerfrei.

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Wieviel Witwenrente bekommt man?

Wie viel Witwenrente Sie erhalten hängt maßgeblich von Ihrem eigenen Einkommen, sowie der bezogenen bzw. zugestandenen Rente Ihres verstorbenen Ehepartners ab. Darüber hinaus orientiert sich Ihr Ertrag daran, ob Sie nach altem oder neuem Recht bewertet werden und Ihnen eine kleine oder große Witwenrente zusteht. So erhalten Sie 55 % große Rente Ihres Partners nach neuem Recht und 60 % nach altem Recht. Beziehen Sie kleine Rente, so stehen Ihnen für altes und neues Recht 25 % Rentenentgelt Ihres Partners zu. Berücksichtigen Sie hierbei mögliche Abzüge aufgrund Eigenkapital und Einnahmen.

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Was gehört zu einem Witwenrenten-Antrag dazu?

Zu einer Antragstellung gehören neben Ihren eigenen persönlichen Daten und Einnahmen selbstredend auch die Daten des verstorbenen Partners. Dafür benötigen Sie seine Sterbeurkunde und alternativ die Geburtsurkunden bestehender Kinder. Während des Antrags haben Sie Zahlungs- und Bildungswege, Beschäftigungszeiten, Zeiten im Ausland sowie andere Leistungen offen zu legen.

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