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Hier finden Sie alle wichtigen Infos rund um die Patientenverfügung: Definition, Vorteile, Top 10 Anbieter und Kosten inklusive Musterbeispiel.
Niemand kann sagen, welche unvorhergesehenen Ereignisse im Laufe des Lebens auf Sie zukommen. Sich mit diesen Fragen zu beschäftigen, kann sehr aufwühlend sein. Doch gerade deshalb ist es wichtig, sich im Vorfeld über die eigenen Wünsche klarzuwerden und sie zu äußern. Damit können Sie Ihren Angehörigen im Fall des Falles schwierige Entscheidungen erleichtern und die eigenen Wünsche respektiert wissen.
Patientenverfügung Seite 1
Auf der ersten Seite der Patientenverfügung geben Sie Ihre persönlichen Daten an.
Patientenverfügung Seite 1
Hier müssen Sie festlegen, welche ärztliche Maßnahmen eingeleitet oder beendet werden dürfen.
Patientenverfügung Seite 3
Weitere Vortreffungen zu ärztlichen Maßnahmen - z.B. Künstliche Ernährung, Wiederbelebung und künstliche Beatmung.
Patientenverfügung Seite 4
Festlegungen zu ärztlichen Maßnahmen und Ort der Behandlung, sowie Beistand.
Patientenverfügung Seite 5
Auf dieser Seite muss eine Entbindung der ärztlichen Schweigepflicht gegenüber der bevollmächtigten Person erfolgen.
Patientenverfügung Seite 6
Hier müssen Aussagen zur Verbindlichkeit, zur Auslegung und Durchsetzung, sowie zum Widerruf der Patientenverfügung getroffen werden.
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Eine Patientenverfügung – oder auch ein Patiententestament – ist eine rechtsgültige Willenserklärung, das heißt: ein Dokument, in dem Sie als volljährige und entscheidungsfähige Person festlegen, welche medizinischen Untersuchungen, Behandlungen oder Eingriffe Sie im Fall einer Entscheidungsunfähigkeit wünschen und welche Sie ablehnen. So können Sie sicher sein, dass Sie nach einem Unfall oder bei einer plötzlichen schweren Krankheit, die Sie entscheidungsunfähig machen, genau die Behandlung erfahren, mit der Sie einverstanden sind. Grundsätzlich kann jeder eine Patientenverfügung aufsetzen, solange man volljährig und entscheidungsfähig ist. Auch die Gültigkeit einer Patientenverfügung ist uneingeschränkt. Sie gilt so lange, bis Sie selbst sie widerrufen. Ein Widerruf kann ganz formlos erfolgen, indem Sie Ihre Patientenverfügung vernichten oder Ihren Widerruf schriftlich darin festhalten. Da sich die Haltungen und Wünsche zu bestimmten medizinischen Maßnahmen im Laufe der Zeit verändern können, ist es ratsam, die eigene Patientenverfügung regelmäßig zu aktualisieren und gegebenenfalls neu zu erstellen, damit Ihre behandelnden Ärztinnen und Ärzte sowie Ihre Angehörigen jederzeit sicher wissen, dass sie in Ihrem Interesse handeln.
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Mit einer Patientenverfügung halten Sie Ihre Wünsche und Einstellungen in Bezug auf verschiedene medizinische Maßnahmen fest. Damit sorgen Sie dafür, dass Sie auch dann gemäß Ihren Wünschen behandelt werden, wenn Sie Ihren Willen selbst nicht äußern können, sei es durch einen Unfall oder eine schwere Krankheit. Falls Sie keine Patientenverfügung erstellt haben und Sie sich nicht zu Ihrer Behandlung äußern können, sind die Ärztinnen und Ärzte gesetzlich verpflichtet, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um Sie am Leben zu erhalten. Dies bedeutet auch, dass sie eventuell Maßnahmen ergreifen und Behandlungen durchführen, mit denen Sie nicht einverstanden wären, wie zum Beispiel eine künstliche Beatmung oder eine künstliche Ernährung. Auch Ihre Angehörigen müssten im Fall Ihrer Einwilligungsunfähigkeit, also wenn Sie Ihre Wünsche nicht mehr selbst äußern können, für Sie entscheiden. Dies bedeutet oft eine sehr große Belastung für Ihre Lieben und kann in manchen Fällen sogar zu Streit innerhalb der Familie führen, wenn sich Ihre Angehörigen über Ihre Wünsche nicht einig sind. Um diesen Situationen vorzubeugen, ist eine Patientenverfügung für Menschen in jedem Alter sinnvoll; nicht nur für Sie selbst, sondern auch für Ihre behandelnden Ärztinnen und Ärzte und Ihre Angehörigen.
In einer Patientenverfügung halten Sie Ihren Willen fest und erleichtern Ihren Angehörigen somit emotional schwierige Entscheidungen.
Eine Patientenverfügung zu erstellen, ist eine sehr persönliche Angelegenheit. Lassen Sie sich unbedingt Zeit, um eine wohlüberlegte Entscheidung darüber zu treffen, ob Sie eine Patientenverfügung erstellen möchten und wenn ja, wie diese aussehen soll. Obwohl man zahlreiche fertige Vorlagen zum Ausdrucken im Internet findet, empfiehlt es sich, eine eigene Patientenverfügung zu erstellen, da Ihre eigenen Wünsche genauso individuell sind wie Sie selbst. Sie können Ihre Patientenverfügung handschriftlich oder am Computer erstellen, indem Sie vorgegebene Textbausteine verwenden und personalisieren, oder sich ganz persönlich äußern. Wichtig ist jedoch, dass Sie alle Ihre Wünsche und Entscheidungen schriftlich und so konkret wie möglich festhalten und sie am Ende durch Ihre Unterschrift und ein Datum bestätigen. Wollen Sie später einmal Änderungen an Ihrer Patientenverfügung vornehmen, können Sie dies tun. Aber vergessen Sie nicht, auch die Änderungen durch Ihre Unterschrift und das Datum der Aktualisierung zu bestätigen. In jedem Fall sollten Sie Ihre Patientenverfügung regelmäßig auf Ihre geäußerten Wünsche und Entscheidungen hin überprüfen und eventuell aktualisieren. Inhaltlich können Sie selbst festlegen, welche Punkte Sie mit Ihrer Patientenverfügung abdecken möchten und welche nicht. In Ihrer Patientenverfügung können Sie nicht nur festhalten, welche Maßnahmen und Behandlungen Sie sich wünschen, sondern auch, welche Sie nicht wünschen.
Bausteine einer individuellen Patientenverfügung. ©StilvolleGrabsteine.de
Egal, welche Entscheidungen Sie für sich treffen: Für Ihre Angehörigen und das behandelnde medizinische Personal ist es oft hilfreich, wenn Sie Ihre Motivation zu Beginn der Patientenverfügung darlegen. Beschreiben Sie Ihre Wünsche und Ängste, die vielleicht mit persönlichen Erfahrungen verknüpft sind, zum Beispiel wenn Sie bereits einen Menschen in der letzten Phase seines Lebens begleitet haben und nun genaue Vorstellungen darüber haben, was Sie sich für Ihr Lebensende wünschen und was Sie ausdrücklich nicht wünschen. Auch spirituelle Einstellungen und ethische Werte können helfen, Ihre Entscheidungen für andere klarer und nachvollziehbarer zu machen. Legen Sie unbedingt fest, in welchen Situationen Ihre Patientenverfügung gelten soll und benennen Sie auch hier konkrete Maßnahmen und Ihre Entscheidungen dazu. Eine medizinische Behandlung darf nur mit Ihrem Einverständnis erfolgen. Wenn Sie dieses Einverständnis selbst nicht mehr geben können, kommt Ihre Patientenverfügung zur Geltung. Seien Sie deshalb möglichst präzise und führen Sie mögliche Situationen genau auf. Legen Sie anschließend fest, welche medizinischen Maßnahmen dabei ergriffen werden dürfen und welche Sie ablehnen. Seien Sie auch hier möglichst genau. Bei Vordrucken können Sie Ihr Einverständnis zu bestimmten Maßnahmen beispielsweise durch Ankreuzen und Ihre Ablehnung durch Durchstreichen zum Ausdruck bringen. Ebenso können Sie festlegen, wo und wie Sie in Ihren letzten Momenten begleitet werden, sei es durch spirituellen Beistand oder bestimmte Angehörige, und was nach Ihrem Tod geschehen soll. Am Ende des Dokuments ist es wichtig, dass Sie die Verbindlichkeit und Tragweite Ihrer Entscheidungen ausdrücklich anerkennen, ebenso wie die Möglichkeit des Widerrufs. Anschließend bestätigen Sie, über alle Konsequenzen Ihrer Entscheidungen aufgeklärt worden zu sein, und beschließen Ihre Patientenverfügung mit Ihrer Unterschrift und dem Datum. Dies ist unerlässlich für die Gültigkeit Ihrer Patientenverfügung; ohne Unterschrift ist diese nicht vollständig. Auch wenn die Auseinandersetzung mit der eigenen Sterblichkeit emotional sehr belastend sein kann, können Sie nun sicher sein, dass im Ernstfall Ihre Wünsche klar kommuniziert werden und ihnen entsprochen wird, sollten Sie selbst sie nicht mehr äußern können. Wollen Sie Ihre Patientenverfügung noch durch andere Dokumente wie diverse Vollmachten ergänzen, halten Sie dies in Ihrer Patientenverfügung fest und hinterlegen Sie alle Dokumente zusammen an einem Ort, den Sie Ihren Angehörigen mitteilen.
Seit dem 18. Juni 2009 bildet § 1901a des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) die gesetzliche Grundlage für eine Patientenverfügung. In diesem Paragraphen zum Patientenverfügungsgesetz steht, dass jeder volljährige und entscheidungsfähige Bürger seinen Willen in Bezug auf medizinische Maßnahmen schriftlich festlegen kann und dieser Wille dann zum Tragen kommt, wenn die betroffene Person entscheidungsunfähig ist, also ihren Willen nicht mehr selbst äußern kann. Das behandelnde medizinische oder pflegerische Personal sowie die Betreuenden des Betroffenen müssen sich an seinem Willen orientieren, also so handeln, wie er es in der Patientenverfügung niedergelegt hat. Bei Uneindeutigkeiten in der Patientenverfügung ist der mutmaßliche Wille des Betroffenen zu befolgen. Gültigkeit erlangt eine Patientenverfügung durch Datum und Unterschrift. Sie behält sie so lange, bis sie formlos widerrufen wird. Sofern keine Patientenverfügung vorliegt, muss ebenfalls nach dem mutmaßlichen Willen des Patienten gehandelt werden, sowohl vom medizinischen Personal als auch von den gerichtlich eingesetzten Betreuern. Dieser Wille ist im Betreuungsfall zu ermitteln, beispielsweise durch vorherige mündliche oder schriftliche Äußerungen, religiöse Überzeugungen oder persönliche Wertvorstellungen.
Seit 2009 gibt es im BGB ein Gesetz zur Patientenverfügung.
Eine Patientenverfügung allein ist nur bedingt sinnvoll. Mit diesem Dokument legen Sie lediglich Ihre Wünsche fest, an denen sich Ärztinnen und Ärzte im Falle Ihrer Einwilligungsunfähigkeit orientieren müssen. Um sicherzugehen, dass Ihre Wünsche wirklich umgesetzt werden, empfiehlt es sich, ein ergänzendes Dokument zu erstellen: die Vorsorgeverfügung oder Vorsorgevollmacht, mit der Sie eine Vertrauensperson als Ansprechpartner bestimmen und ihr die Vollmacht über Ihre Versorgung übertragen, sofern Sie sich selbst nicht mehr zu Ihren Wünschen äußern können. Diese Person kann zum Beispiel Ihr Ehepartner sein, ein Familienmitglied oder ein enger Freund bzw. eine enge Freundin. Sie sollte jedoch gut über Ihre Wünsche und Einstellungen zu bestimmten Behandlungen Bescheid wissen, da sie bei einer Uneindeutigkeit Ihrer Patientenverfügung gebeten wird, an Ihrer Stelle zu entscheiden. Sollte Ihre Patientenverfügung beispielsweise einen bestimmten Fall nicht konkret abdecken, muss jemand anders dafür sorgen, dass Sie entsprechend Ihren Wünschen behandelt werden. Wählen Sie deswegen eine Person aus, der Sie vollkommen vertrauen und sprechen Sie mit ihr im Vorfeld detailliert über Ihre Wünsche. Nur so können alle Beteiligten sichergehen, dass sie in Ihrem Interesse handeln und guten Gewissens für und über Sie entscheiden, sollte es notwendig werden. Die Vorsorgevollmacht gilt ab dem Moment ihrer Ausstellung. Sie kann von Ihnen jederzeit widerrufen werden.
Wichtig zu wissen: Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie nicht nur in Bezug auf medizinische Versorgung, sondern auch für Ihre Bankangelegenheiten, Amtsgeschäfte oder Versicherungsfragen eine Vertretung für sich festlegen. Sie ersetzt außerdem eine Betreuerbestellung durch ein Betreuungsgericht.
Wie bereits erwähnt, ist eine Patientenverfügung allein nur bedingt sinnvoll. Es ist daher ratsam, Ihre Patientenverfügung durch diverse weitere Vollmachten zu ergänzen, wie zum Beispiel die oben bereits erwähnte Vorsorgevollmacht. Neben verschiedenen Vorsorgedokumenten, die sich um die Durchsetzung Ihres Willens zu Ihren Lebzeiten kümmern, kann es auch sehr beruhigend sein, wenn man sich bereits mit den notwendigen und gewünschten Vorsorgevorkehrungen für den eigenen Sterbefall beschäftigt. Auch Regelungen zu diesem Bereich können Sie Ihren Vorsorgedokumenten beilegen und eine Vertrauensperson bestimmen, die sich zum Beispiel um Ihre Beerdigung, die Grabgestaltung oder um die Verwaltung Ihres Nachlasses kümmern soll. Denken Sie etwa an die Versorgung und Unterbringung von Haustieren, die Pflege Ihres Gartens, aber auch Zugänge und Passwörter zu Online-Clouds, sozialen Netzwerken etc. Diese und weitere Ergänzungen können ebenso wie Alternativen zur Patientenverfügung für Sie sinnvoll sein, für den Fall, dass Sie eine solche Verfügung nicht erstellen wollen.
Trotz des ähnlich klingenden Namens ist eine Patientenvollmacht nicht das gleiche wie eine Patientenverfügung. Mit einer Patientenvollmacht berechtigen Sie eine Vertrauensperson dazu, über Ihre medizinischen und pflegerischen Angelegenheiten zu bestimmen. Sie geben mit dieser Vollmacht also alle Verantwortung an eine bevollmächtigte Person ab, sollten Sie zum Beispiel aufgrund einer Krankheit nicht (mehr) in der Lage sein, eigenmächtig Entscheidungen zu treffen. Anders als in der Patientenverfügung äußern Sie in dieser Vollmacht aber nicht Ihren allgemeinen Willen beziehungsweise Ihre Wünsche und Haltungen bezüglich bestimmter Behandlungsmaßnahmen und Eingriffe, sondern Sie übertragen nur die Entscheidungsgewalt auf eine andere Person – was genau diese in Absprache mit den behandelnden Ärzten tun soll, ist wiederum Inhalt der Patientenverfügung. Um sicherzugehen, dass diese Person Ihrem Willen entsprechend handelt, sollten Sie unbedingt darauf achten, eine Person zu bevollmächtigen, der Sie vollkommen vertrauen, Ihre Wünsche umzusetzen. Sie sollten sich im Vorfeld detailliert mit dieser Person über Ihre Wünsche und Einstellungen verständigen. Eine bevollmächtigte Person kann ein Familienmitglied sein oder auch jemand, der Ihnen sehr nahesteht.
Eine Generalvollmacht bevollmächtigt eine Person Ihrer Wahl umfassend dazu, jegliche Entscheidungen für Sie zu treffen und Handlungen in Ihrem Namen auszuführen. So geben Sie dieser Person unter anderem die Vollmacht über Ihre Bankkonten, für Amtsgeschäfte und medizinische Entscheidungen. Die bevollmächtigte Person vertritt Sie also in allen rechtlichen Angelegenheiten. Das kann zwar von Vorteil sein, weil es einfach und bequem ist, es birgt aber auch ein hohes Risiko von Missbrauch. Überdenken Sie deshalb sehr genau, ob und an wen Sie eine Generalvollmacht ausstellen wollen. Sprechen Sie in jedem Fall im Vorfeld mit Ihrer bevollmächtigten Vertrauensperson über Ihre Wünsche und Einstellungen, damit diese wirklich in Ihrem Sinne handeln kann. Eine Generalvollmacht hat den Vorteil, dass sie Patientenvollmacht, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung vereint und es unnötig macht, viele verschiedene Dokumente aufsetzen zu müssen. Eine solche umfassende Vollmacht sollte allerdings notariell beglaubigt werden, besonders um Bankgeschäfte ausführen zu können. Wenn Sie dies in Ihrer Generalvollmacht so festhalten, gilt diese auch über Ihren Tod hinaus. Das kann es der bevollmächtigten Person erheblich erleichtern, Ihre Angelegenheiten im Todesfall zu klären. Sollte die bevollmächtigte Vertrauensperson nicht Ihr Erbe sein, kann dieser Erbe die Generalvollmacht widerrufen und Ihre Geschäfte übernehmen.
Wenn Sie nicht mehr in der Lage sein sollten, wichtige Entscheidungen selbst zu treffen, oder Ihre Patientenverfügung bestimmte Fälle nicht konkret genug abdeckt, muss jemand anders für Sie entscheiden. Haben Sie keine Vorsorgevollmacht erstellt oder betrifft diese keine medizinischen Fragen, kann es im schlimmsten Fall dazu kommen, dass das Betreuungsgericht eine Ihnen fremde Person als Betreuer einsetzt. Dieser muss Sie dann in rechtlichen Angelegenheiten vertreten und auch über medizinische Maßnahmen entscheiden. Um für einen solchen Fall vorzusorgen, können Sie anstelle einer Vorsorgevollmacht eine Betreuungsverfügung oder eine Betreuungsvollmacht ausstellen und so die Verantwortung für Ihre medizinische Betreuung an eine Vertrauensperson Ihrer Wahl abgeben. Eine Betreuungsverfügung oder Betreuungsvollmacht richtet sich ausschließlich an das für Sie zuständige Betreuungsgericht. Dieses muss die von Ihnen vorgeschlagene Person überprüfen und anschließend anerkennen, damit sie als Ihr Betreuer fungieren kann. Ihr Betreuer wird danach fortlaufend durch das Betreuungsgericht kontrolliert und bei mangelhafter Ausführung seiner Aufgaben gegebenenfalls seiner Funktion enthoben. Sollte das Gericht entscheiden, dass die von Ihnen ausgewählte Person als Betreuer nicht geeignet ist, kann es sie ablehnen und eine andere Person als Betreuungsinstanz einsetzen. Ebenso kann die von Ihnen vorgeschlagene Person diese Funktion ablehnen, etwa aus persönlichen Gründen. Die Verantwortung für eine andere Person zu übernehmen, kann eine große emotionale Belastung sein, aber auch einen hohen zeitlichen Aufwand bedeuten. Sprechen Sie daher mit der Person, die Sie sich als Betreuer wünschen, bevor Sie diese bevollmächtigen und vergewissern Sie sich, dass Ihre Vertrauensperson sich den Anforderungen gewachsen fühlt. Das Betreuungsverhältnis endet grundsätzlich mit dem Tod des Betreuten.
Neben der Patientenverfügung gibt es weitere sinnvolle Dokumente, die Sie aufsetzen können.
Eine Gesundheitsvollmacht ist eine sinnvolle Ergänzung der Patientenverfügung. In der Patientenverfügung legen Sie detailliert Ihren Willen und Ihre Wünsche für bestimmte Situationen fest. Eine Gesundheitsvollmacht stattet die von Ihnen gewählte Vertrauensperson mit der Vollmacht aus, Sie in gesundheitlichen Angelegenheiten zu vertreten, zum Beispiel im Fall eines Unfalls oder einer schweren Krankheit, die Sie entscheidungsunfähig macht. Mit einer Gesundheitsvollmacht sichern Sie sich dagegen ab, dass ein Ihnen fremder Betreuer gerichtlich eingesetzt wird, um Sie in gesundheitlichen Fragen zu vertreten. Im Unterschied zur Vorsorgevollmacht bezieht sich die Gesundheitsvollmacht nur auf medizinische Angelegenheiten; wenn Sie allerdings bereits eine Vorsorgevollmacht für eine Vertrauensperson ausgestellt haben, ist in dieser in der Regel schon eine Gesundheitsvollmacht enthalten. Um nicht nur medizinische Angelegenheiten, sondern auch pflegerische Fragen abzudecken, sollten Sie Ihre Gesundheitsvollmacht durch eine Pflegevollmacht ergänzen. Darin bevollmächtigen Sie eine Vertrauensperson, pflegerische Entscheidungen für Sie zu treffen, sollten Sie dazu nicht in der Lage sein. Beide Formen der Vollmacht müssen schriftlich ausgestellt und datiert unterschrieben werden. Am besten bewahren Sie sie zusammen mit Ihrer Patientenverfügung an einem sicheren Ort auf, der Ihrer Vertrauensperson bekannt ist. Wie jede Vollmacht können Sie auch Ihre Gesundheitsvollmacht und Pflegevollmacht widerrufen, indem Sie sie vernichten. Als Alternative zur Vorsorgevollmacht empfehlen sich diese Vollmachten besonders dann, wenn Sie einer Person nur die Verantwortung für Ihre Gesundheit bzw. Ihren Krankenzustand übertragen wollen.
Es gibt viele Gründe dafür, eine Patientenverfügung zu verfassen. Als Teil der allgemeinen Vorsorge empfiehlt es sich für jeden Menschen, sich frühzeitig im Leben mit solch existenziellen Fragen zu befassen. Leider schieben die meisten die Erstellung einer Patientenverfügung Jahr um Jahr vor sich her; das Befassen mit eigenen Krankheiten und einer Entscheidungsunfähigkeit aufgrund von Pflegebedürftigkeit erscheint in jungen Jahren weit in der Zukunft zu liegen und einen selbst nicht zu betreffen. Dabei können Unfälle, aber auch schwere Krankheiten jederzeit im Leben zuschlagen. Auch kleinere medizinische Eingriffe, die mit einer Narkose verbunden sind, können zu zeitweiliger Entscheidungsunfähigkeit führen. Warten Sie daher nicht auf einen Stichtag wie den Renteneintritt, um sich mit der sehr realen Möglichkeit Ihres eigenen Todes zu beschäftigen. Eine Patientenverfügung aufzusetzen, ist keine makabre Beschäftigung mit dem Tod, sondern eine wichtige Entlastung für Ihre engsten Angehörigen. Sollte Ihnen etwas zustoßen, das auch nur zeitweilig dazu führt, dass Sie sich nicht äußern können, müssen diese Menschen nämlich unter Umständen Entscheidungen treffen, die weitreichende Folgen haben können. Um ihnen Schuldgefühle und emotionale Überforderung zu ersparen, ist eine Patientenverfügung sehr sinnvoll.
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Niemand wünscht sich, plötzlich und ohne Vorwarnung entscheidungsunfähig zu werden. Unfälle und plötzliche schwere Krankheiten lassen sich jedoch bei aller Vorsicht nie ganz ausschließen, sie treffen Menschen in jedem Alter. Damit Ihre Lieben in einer solch unvorhergesehenen und oft überfordernden Situation wissen, wie sie in Ihrem Willen handeln können, ist es nicht nur ratsam, eine Patientenverfügung zu verfassen. Sie sollten Ihre Entscheidungen und Wünsche bezüglich lebensverlängernder Maßnahmen Ihren Lieben auch direkt mitteilen. So vermeiden Sie nicht nur, dass Sie selbst auf eine Art medizinisch behandelt werden, die Sie nicht wünschen. Sie verhindern auch mögliche Streitfälle innerhalb der Familie, wenn sich Ihre Angehörigen nämlich nicht einig sind, welche Behandlungsmaßnahmen Sie sich gewünscht beziehungsweise welche Sie abgelehnt hätten. Auch wenn solche Überlegungen viel Überwindung kosten und ein klärendes Gespräch mit Ihren Lieben emotional sehr aufwühlend sein kann: Danach können Sie beruhigt sein, für alle Fälle vorgesorgt zu haben. Vielleicht überzeugen Sie sogar andere Familienmitglieder, es Ihnen gleichzutun und ihre wichtigen Entscheidungen bereits jetzt zu treffen.
Wer mit einer Patientenverfügung vorsorgt, kann in jeder Lebenslage sicher sein, dass sein Wille auch dann an erster Stelle steht, wenn er ihn nicht äußern kann.
Auch eine bevorstehende medizinische Behandlung wie eine geplante Operation kann ein guter Grund für Sie sein, sich mit dem Thema Patientenverfügung zu beschäftigen und Ihre Wünsche schriftlich in solch einer Verfügung festzuhalten. Besonders bei schwereren Eingriffen können leicht unvorhergesehene Komplikationen auftreten, ebenso wie immer ein gewisses Risiko besteht, die Behandlung nicht unbeschadet zu überstehen. Auch wenn Sie natürlich davon ausgehen können, dass Ihre Behandlung planmäßig verlaufen wird – eine Patientenverfügung kann eine große Erleichterung für Sie und Ihre Angehörigen sein, da Sie wissen, dass Ihre Wünsche zu bestimmten Maßnahmen schriftlich festgehalten sind und im Fall des Falls entsprechend gehandelt wird. Sollten Sie sich nach der Behandlung unwohl damit fühlen, eine Patientenverfügung erstellt zu haben, können Sie diese jederzeit widerrufen und einfach vernichten. Sicher werden Sie aber feststellen, dass die Gewissheit, seine Angelegenheiten weitestgehend geregelt zu haben, beruhigend ist und sich gut anfühlt.
Eine bevorstehende Behandlung oder OP sind oftmals Anlass zum Erstellen einer Patientenverfügung
Wenn Sie bereits eine Patientenverfügung erstellt haben, ist es wichtig, diese immer mal wieder auf ihre Aktualität hin zu überprüfen. Im Laufe der Jahre können sich Ihre Wünsche und Einstellungen zu bestimmten Maßnahmen verändern und Ihre Patientenverfügung ist dann nicht mehr aktuell. Es ist vollkommen in Ordnung, wenn Sie Ihre Meinung einmal ändern sollten. Wichtig ist nur, dass Sie diese Änderung schriftlich festhalten. Aus diesem Grund sollten Sie möglichst regelmäßig Ihre Patientenverfügung durchgehen und auf den aktuellen Stand bringen. Vergessen Sie dabei nicht, Ihre Änderungen durch Ihre Unterschrift zu bestätigen. Auch wenn Sie nichts ändern möchten, ist es sinnvoll, die eigene Patientenverfügung regelmäßig durchzusehen und am Ende des Dokumentes durch eine Unterschrift und das aktuelle Datum erneut zu bestätigen. So können sich Ihre behandelnden Ärztinnen und Ärzte, aber auch Ihre Angehörigen sicher sein, dass Ihr Wille immer noch dem entspricht, was Sie in Ihrer Patientenverfügung niedergeschrieben haben.
Jeder Mensch hat seine ganz eigenen Motive, bestimmte medizinische Maßnahmen im Fall des Falls für sich zu wünschen oder auch abzulehnen. Kulturelle Gründe, ethische Wertvorstellungen oder schlicht persönliches Empfinden sind jedem Menschen eigen und dürfen von anderen nicht bewertet werden. Was Sie möchten, das mit Ihrem Körper geschehen darf, wenn Sie Ihren Willen nicht mehr äußern können, liegt ganz allein bei Ihnen, niemand darf darüber urteilen. Umso wichtiger ist es, diesen Willen schriftlich festzuhalten, damit sich behandelnde Ärztinnen und Ärzte oder Betreuer daran orientieren können, sollten sie Sie nicht mehr fragen können. In einer Patientenverfügung können Sie neben bestimmten Behandlungsmaßnahmen auch darüber entscheiden, ob Sie beispielsweise mit Antibiotika behandelt werden möchten, ob man Ihnen Fremdblut geben darf, aber auch, ob Sie im Fall Ihres Todes einer Organspende zustimmen oder nicht. Mit einer Patientenverfügung können Sie sicher sein, dass Ihre Wünsche respektiert werden und müssen sich in keiner Weise dafür rechtfertigen. Ihre Wünsche sollten Sie aber in jedem Fall auch mit Ihren Angehörigen besprechen, damit diese sich vorbereiten können und das medizinische Personal unterstützen.
Wenn Sie sich dazu entschieden haben, eine Patientenverfügung zu erstellen, ist es sinnvoll, wenn Sie Ihre eigenen Motive und Überlegungen mit Ihrer Familie teilen. So geben Sie vielleicht auch anderen Familienmitgliedern den Anstoß, selbst einmal darüber nachzudenken, für sich eine Patientenverfügung zu erstellen. Zu diesem Anlass können Sie auch gleich ein offenes Gespräch miteinander führen, nach dem Sie die Wünsche, Ängste und Vorstellungen der anderen kennen, was medizinische Behandlungen insbesondere im Bereich der lebensverlängernden Maßnahmen angeht. Denken Sie aber bitte daran, dass solche Wünsche immer im Ermessen jedes Menschen liegen und nicht beurteilt werden sollten. Ganz besonders sollte dieses wichtige Gespräch nicht dazu führen, dass man im Streit endet und sich weigert, die Wünsche eines nahen Angehörigen im Ernstfall nach dessen Willen umzusetzen, weil man ihnen nicht zustimmt. Jeder volljährige, geschäftsfähige Mensch kann eine Patientenverfügung aufsetzen und darf von niemandem daran gehindert werden.
Es ist von großer Wichtigkeit, dass Sie Ihre Patientenverfügung selbst erstellen. Niemand anders kann für Sie Entscheidungen treffen, sofern Sie noch entscheidungsfähig sind. Aus diesem Grund sollten Sie sich genügend Zeit nehmen, um sich intensiv mit Ihrer Patientenverfügung zu befassen. Lesen Sie sich alle Textbausteine in Ruhe durch, klären Sie Rückfragen und Unsicherheiten gegebenenfalls mit einem medizinischen oder juristischen Fachmann und erstellen Sie dann Ihre ganz individuelle Patientenverfügung. Nur so können Sie sicher sein, dass Ihr Wille vollständig und genau befolgt werden kann. Seien Sie möglichst konkret in Ihren Wünschen und Vorstellungen und scheuen Sie sich nicht davor, diese auch Ihren Lieben mitzuteilen. Um Ihre Patientenverfügung offiziell zu machen, unterschreiben Sie sie am Ende und fügen Sie Datum und Ort Ihrer Unterschrift hinzu. Hinterlegen Sie Ihre Patientenverfügung an einem sicheren, aber bekannten Ort, damit sie im Bedarfsfall direkt gefunden werden kann.
In einer Lebenspartnerschaft oder Ehe gehen die Partner oft davon aus, die Wünsche und Vorstellungen des anderen gut zu kennen. Dass das nicht zwingend der Fall sein muss, kann dann im Ernstfall sehr überraschend kommen. Damit Sie in Ihrer Partnerschaft keine solchen – oft negativen – Überraschungen erleben, sollten Sie so offen wie möglich miteinander über Ihre genauen Wünsche und Vorstellungen reden und diese schriftlich festhalten, um sich daran orientieren zu können, wenn es einmal soweit kommen sollte. Besonders Situationen, in denen eine geliebte Person betroffen ist, können einen schnell emotional überfordern; eine Patientenverfügung kann hier die nötige Gewissheit und Erleichterung bringen und Ihnen und Ihren Angehörigen viel Kummer ersparen. Sie können Ihre Patientenverfügungen zwar gemeinsam erstellen, allerdings brauchen beide Partner ein eigenes Dokument, das am Ende von jedem einzeln unterschrieben und mit Datum versehen werden muss. Nehmen Sie sich gemeinsam genügend Zeit, um alle Möglichkeiten durchzusprechen, Fragen und Unsicherheiten zu klären und gegebenenfalls mit Ihren behandelnden Ärzten zu sprechen. Auch wenn Sie nicht mit den Entscheidungen Ihres Partners übereinstimmen sollten, drängen Sie einander nicht. Diese wichtigen Entscheidungen muss jeder für sich selbst treffen, und sie sollten vom Ehepartner respektiert werden.
Patientenverfügungen können gemeinsam mit dem Partner erstellt werden, jeder braucht allerdings ein eigenes Dokument.
Besonders wenn die Eltern ein gewisses Alter erreichen, ist es normal, dass Kinder sich Gedanken über die letzten Momente im Leben ihrer Eltern machen. Es kann sehr belastend sein zu wissen, dass man vielleicht einmal die wichtigsten Entscheidungen für die eigenen Eltern treffen muss, wenn diese es nicht mehr selbst können. Mit einer Patientenverfügung können sowohl Eltern als auch ihre Kinder sicher sein, dass die Wünsche der Eltern respektiert werden und sie wirklich in ihrem Sinne handeln, wenn sie es denn müssen. Sie können zwar keine Patientenverfügung für Ihre Eltern erstellen, aber Sie können sie mit ihnen gemeinsam erstellen. So erfahren Sie alles über die Wünsche und Entscheidungen Ihrer Eltern aus erster Hand und können Nachfragen direkt klären. Wichtig ist, dass Sie Ihre Eltern auf keinen Fall zu bestimmten Entscheidungen drängen! Jede Entscheidung, die Ihre Eltern treffen, ist eine zutiefst persönliche und verlangt nach Ihrer Unterstützung. Achten Sie nur darauf, dass Ihre Eltern möglichst konkrete Entscheidungen treffen. Vereinbaren Sie gegebenenfalls ein Beratungsgespräch mit einer Ärztin oder einem Arzt, um sich ausreichend zu informieren. Sobald Ihre Eltern ihre Patientenverfügung mit Datum unterschrieben haben, ist sie rechtsgültig. Lassen Sie sich eine Kopie geben, aber auch unbedingt sagen, wo Sie das Original finden können! So sind Sie für alle Fälle gewappnet und können beruhigt sein, weil alle wichtigen Angelegenheiten geklärt sind.
Für eine rechtswirksame Patientenverfügung ist keine bestimmte Form festgelegt. Sie können sie selbst erstellen und frei formulieren, aber auch fertige Vorlagen beziehungsweise Textbausteine zum Ausdrucken verwenden, die Sie an vielen Stellen kostenlos im Internet herunterladen können. Wenn Sie nicht selbst Mediziner sind und sich mit lebensverlängernden Maßnahmen gut auskennen, ist die freie Formulierung einer Patientenverfügung eher nicht zu empfehlen. Wenn Sie eine fertige Vorlage verwenden wollen, achten Sie darauf, dass Ihre Patientenverfügung genau Ihren Wünschen entspricht und möglichst viele konkrete Situationen abdeckt! Von Vorlagen, die einfach nur eine Liste von Situationen zum Ankreuzen erfassen, ist eher abzuraten. Diese sind zwar schneller auszufüllen, oft aber nicht individuell genug. Nutzen Sie daher am besten eine fachlich geprüfte Vorlage von offiziellen Beratungsstellen wie denjenigen, die wir in den folgenden Abschnitten für Sie aufgeführt haben.
Die besten Beratungsstellen und Anbieter von Patientenverfügungen finden Sie hier in unserer Liste.
Bei näherer Beschäftigung mit dem Thema werden Sie feststellen, dass es keine einheitlichen Mustervorlagen gibt, die alle Möglichkeiten einer Patientenverfügung gleichermaßen abdecken. Um Ihnen also alle Möglichkeiten offen zu lassen, bietet die Bundesärztekammer keine Vorlagen für Patientenverfügungen zum Ausdrucken an. Über ihre Website gelangen Sie jedoch Informationen zu den Musterformularen, die von den Ärztekammern der verschiedenen Bundesländer bereitgestellt werden, wie etwa Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen oder Bayern. Dort finden Sie auch weitere wissenswerte Informationen darüber, was Sie beachten sollten, wenn Sie eine Patientenverfügung erstellen und wie Sie sichergehen können, dass Ihre Patientenverfügung sowohl medizinisch als auch juristisch korrekt und konkret genug ist. Informieren Sie sich auf jeden Fall ausreichend, bevor Sie eine Patientenverfügung erstellen und lassen Sie sich auch bei kleineren Unsicherheiten unbedingt von einem Fachmann wie Ihrem Hausarzt oder einem Rechtsanwalt beraten!
Wenn Sie verlässliche Informationen zur Patientenverfügung suchen, können Sie auf das Bundesgesundheitsministerium vertrauen. Expertinnen und Experten arbeiten dort stets daran, alle Informationen für Sie aktuell zu halten und bieten diese auch zu großen Teilen in leicht verständlicher Sprache an. Auf seiner Website hat das Bundesgesundheitsministerium für Sie alle wichtigen Informationen rund um das Thema Patientenverfügung und Vorsorge zusammengestellt und bietet auch verschiedene Textbausteine zum Erstellen einer eigenen Patientenverfügung an. Diese sollten Sie jedoch nicht einfach übernehmen, sondern sich sorgfältig durchlesen und jegliche Rückfragen mit Ihrem Arzt besprechen, bevor Sie einer Aussage zustimmen oder sie ablehnen. Das Erstellen einer Patientenverfügung aus einzelnen Textbausteinen mag auf den ersten Blick mühselig wirken. Jedoch können Sie nur so sichergehen, dass Ihre Patientenverfügung auch wirklich Ihrem individuellen Willen und Ihren Wünschen entspricht. Nehmen Sie sich auf jeden Fall genug Zeit, um alle möglichen Textbausteine für sich selbst zu prüfen und Ihre eigene Patientenverfügung zu erstellen.
Neben dem Bundesgesundheitsministerium ist auch das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) eine gute Anlaufstelle für zuverlässige und aktuelle Informationen. Das BMJV hat auf seiner Website eine eigene Broschüre veröffentlicht, in der alles zusammengestellt ist, was Sie über Patientenverfügungen wissen müssen und was Sie beim Erstellen einer solchen zu beachten haben. Diese können Sie kostenlos downloaden, ausdrucken und in Ruhe durchlesen. Wichtig ist, dass Sie beim Erstellen Ihrer Patientenverfügung immer darauf achten, sich so konkret und korrekt wie möglich auszudrücken. Da dies für medizinische und juristische Laien oft nicht so einfach ist, finden Sie in der Broschüre auch exemplarische Textbausteine, die Sie für sich angepasst übernehmen können oder an denen Sie sich orientieren können, wenn Sie Ihre Patientenverfügung selbst formulieren. Sollten Sie nicht die vorgeschlagenen geprüften Textbausteine verwenden, lassen Sie sich auf jeden Fall von einem Experten beraten und prüfen, ob Ihre Patientenverfügung konkret genug und korrekt formuliert ist!
Vorsorge ist für viele Menschen ein Thema, mit dem sie sich nicht gern beschäftigen. Besonders für junge Menschen ist Vorsorge meist eine Angelegenheit, die noch weit in der Zukunft liegt. Afilio hat es sich zur Aufgabe gemacht, Ihnen diese leidige Arbeit zu erleichtern: Als junges Startup-Unternehmen mit Sitz in Berlin (gegründet wurde es erst 2018) hat es sich gezielt auf Ihre Vorsorge spezialisiert und berät Sie dabei zu allen Vorsorge-Fragen in jeder Lebenslage. Die gesamte Beratung und die zur Verfügung gestellten Vorlagen sind kostenlos, Sie werden lediglich um einen freiwilligen Beitrag gebeten. Auf der Afilio-Website finden Sie neben nützlichen Informationen auch eine Beispielvorlage für eine Patientenverfügung zur kostenlosen Ansicht. Ohne Weiteres übernehmen sollten Sie diese allerdings nicht, sondern sich wirklich mit dem Inhalt auseinandersetzen und ihn auf sich zuschneiden. Um eine eigene Patientenverfügung mit Afilio zu erstellen, können Sie durch Angabe Ihrer E-Mail-Adresse eine Vorlage anfordern, die Sie anschließend ausdrucken und ausfüllen.
Eine Patientenverfügung kann unter anderem regeln, welche Maßnahmen im Ernstfall ergriffen werden sollen.
Die Malteser sind eine international agierende katholische Hilfsorganisation. Neben persönlicher Beratung zu allen möglichen Gesundheits- und Pflegefragen arbeiten die Malteser aktiv daran, das Leben der Menschen zu verbessern und so angenehm wie möglich zu machen. Auf ihrer Website haben die Malteser für Sie nicht nur alle wichtigen Informationen zum Thema Patientenverfügung zusammengestellt, sondern stellen auch ein umfassendes Muster zum Download bereit. Es empfiehlt sich jedoch, nicht nur eine Patientenverfügung allein zu erstellen, sondern diese durch weitere Vollmachten zu ergänzen, um wirklich umfassend abgesichert zu sein. So finden Sie zusätzlich zur Patientenverfügung wichtige Ergänzungsvorlagen wie Muster für eine Vorsorgevollmacht, eine Betreuungsverfügung oder eine Erweiterung der Patientenverfügung für den Fall einer COVID-19-Erkrankung. Bei Fragen stehen Ihnen die Berater der Malteser gern zur Seite.
Der medizinische Informationsservice betaCare ist darauf bedacht, Sie in allen Gesundheitsfragen fachgerecht zu informieren und Ihnen beratend zur Seite zu stehen, sollten Sie es wünschen. Auf der Website der Initiative finden Sie daher verschiedene Ratgeber zu Krankheit und Pflege, aber auch zum Thema Vorsorge. Dort steht Ihnen ein kostenloses Muster für eine Patientenverfügung zum Ausdrucken zur Verfügung. Hier werden alle wichtigen Situationen abgedeckt und Sie können die jeweiligen Maßnahmen entweder bestätigen oder ablehnen. Bedenken Sie aber, dass besonders solche Vordrucke oft nicht spezifisch genug sind und nicht unbedingt auf Ihre persönlichen Bedürfnisse und Wünsche angepasst sind. Lesen Sie sich dieses Muster in Ruhe durch und entscheiden Sie selbst, ob diese Vorlage für Sie die richtige ist, bevor Sie sie ausfüllen. Es ist auch ratsam, die Vorlage durch einen Arzt auf fachliche Korrektheit überprüfen zu lassen und Unklarheiten zu besprechen.
Die Krankenkasse ist oft ein guter Anlaufpunkt, um Informationen einzuholen. Auch in puncto Patientenverfügung lohnt sich ein Blick auf die Website Ihrer eigenen Krankenkasse oder der Griff zum Telefon. Da es kein einheitliches Muster gibt, das jede individuelle Patientenverfügung abdecken kann, sehen viele Krankenkassen davon ab, hierfür eine Vorlage zur Verfügung zu stellen. Die AOK beispielsweise betont, wie wichtig eine personalisierte Patientenverfügung ist, und steht ihren Versicherten gern mit Informationen und Beratung zur Seite. Die Barmer Krankenkasse verweist auf das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz, das verschiedene Textbausteine zusammengestellt hat, die Sie kostenlos als PDF oder Word-Datei herunterladen und selbst bearbeiten können. Auch die DAK verweist auf das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz, auf dessen Website Sie sich noch eingehender mit dem Thema befassen können. Zusätzlich hat die DAK auch einen eigenen Magazin-Beitrag zur Patientenverfügung erstellt, in dem Sie alles Wichtige nachlesen können.
Wenn Sie eine juristisch abgesicherte Patientenverfügung erstellen möchten, können Sie sich an einen Notar oder Rechtanwalt wenden. Viele Juristen bieten rechtssichere Musterformulare an, die Sie gemeinsam mit ihnen ausfüllen können. Meist bieten sich diese Patientenverfügungen besonders dann an, wenn Sie als juristischer Laie unsicher sind, ob Ihre Formulierungen ausreichend klar sind. Notare und Rechtanwälte stehen Ihnen dabei zur Seite und beraten Sie gern. Diese Leistung ist zwar nicht kostenfrei, sie garantiert Ihnen jedoch eine Patientenverfügung, die juristisch korrekt ist. Aber Achtung: Ein rechtssicheres Dokument muss nicht zwangsläufig auch medizinisch korrekt sein! Juristen mögen in ihrem Fachgebiet Experten sein, ihr medizinisches Wissen ist jedoch in aller Regel nicht ausreichend, um Ihnen auch ein medizinisch korrektes Dokument garantieren zu können. Suchen Sie bei medizinischen Nachfragen und Unsicherheiten unbedingt einen Arzt auf, wenn Sie Ihre Patientenverfügung erstellen.
Ein Notar oder Anwalt erstellt für Sie eine juristisch abgesicherte Patientenverfügung.
Der Caritas-Verband ist für viele Menschen eine bekannte Anlaufstelle für detaillierte Informationen und Beratung rund um das Thema Gesundheit. In ganz Deutschland vertreten, können Sie sich auch persönlich an die Berater Ihrer Caritas wenden und alle Ihre Fragen und Unsicherheiten ganz nach Ihrem Bedürfnis vor Ort klären lassen. Sollten Sie sich lieber erst einmal online informieren wollen, stellt Ihnen die Website der Caritas ausführliche Informationen zu Patientenverfügungen zur Verfügung. Neben allgemeinen Informationen finden Sie hier auch weiterführende Tipps zum Thema Vorsorgevollmacht und darüber hinaus noch ein kurzes, verständliches Ratgeber-Video mit Tipps zum Erstellen Ihrer eigenen Patientenverfügung. Darin wird außerdem noch einmal genau erklärt, was der Unterschied zwischen einer Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht ist und warum es sich lohnt, nicht nur eines der Dokumente, sondern beide zu erstellen. So können Sie sicher sein, dass Sie Ihre eigene Patientenverfügung gut informiert erstellen und Ihre Vorsorge zu großen Teilen geregelt ist.
Der Humanistische Verband Deutschlands, der HVD, bietet Ihnen die direkte Erstellung einer Patientenverfügung an. Anhand mehrerer Fragen zu Ihren persönlichen Meinungen und Einstellungen bezüglich medizinischer Behandlungen und der Lebensverlängerung ermittelt ein Programm die korrekten Antworten für Ihre Patientenverfügung und erstellt Ihnen ein fertiges Dokument, das Sie nur noch unterschreiben müssen. Der HVD bietet Ihnen zwei verschiedene kostenpflichtige Varianten an, um eine Patientenverfügung digital auszufüllen. Sie können dazu einmal das Standardformular des HVD wählen, dessen Kosten sich auf 50 Euro belaufen. Hierbei füllen Sie einen digitalen Fragebogen aus, der Ihre Antworten in eine Patientenverfügung überträgt. Sie haben aber auch die Möglichkeit, Ihre Patientenverfügung noch stärker zu personalisieren. Hierzu bietet der HVD einen noch differenzierteren Fragebogen an, der auch Ihre persönlichen Wertvorstellungen berücksichtigt. Die Kosten für eine solche individuelle Patientenverfügung liegen bei 160 Euro.
In einer Patientenverfügung sollten möglichst alle medizinischen Situationen abgedeckt sein, die eintreten können und entschieden werden müssen, ohne dass Sie direkt gefragt werden können. Eine Kurzversion einer Patientenverfügung ist daher eher ungeeignet. Am sichersten sind Sie, wenn Sie keine Vorlage verwenden, bei der Sie nur bestimmte Optionen ankreuzen müssen, sondern wenn Sie verschiedene Textbausteine selbst zusammenstellen. Auch wenn das mehr Aufwand bedeutet: Nehmen Sie sich die Zeit und erstellen Sie Ihre individuelle Patientenverfügung. Dazu können Sie sich an Musterbeispielen orientieren, die Sie nach Ihren eigenen Wünschen ändern und anpassen. Ein Musterbeispiel finden Sie zum Beispiel hier. Bedenken Sie, dass eine Patientenverfügung immer individuell angepasst werden sollte, um auch wirklich Ihren Wünschen zu entsprechen. Wirksam wird die Patientenverfügung mit dem Datum und Ihrer Unterschrift.
Vorschau der Patientenverfügung, die Sie hier kostenlos downloaden können.
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Die Kosten für die Erstellung einer Patientenverfügung hängen davon ab, wie Sie sie erstellen und ob Sie sie notariell beglaubigen lassen möchten. Fertige Vorlagen zum Ausdrucken und Ankreuzen können Sie an diversen Stellen online finden und kostenlos herunterladen. Im Anschluss müssen Sie diese nur noch ausfüllen und mit Datum unterschreiben. Aber Vorsicht: Für medizinische und juristische Laien ist das Erstellen einer rechtssicheren, wirksamen Patientenverfügung gar nicht so leicht, wie es zunächst scheint. Am sichersten ist es für Sie, wenn Sie sich bei der Erstellung der Verfügung von Ihrem behandelnden Arzt beraten lassen und medizinische Fragen mit ihm klären. Auf diese Weise verhindern Sie, dass sich Widersprüche in Ihre Patientenverfügung einschleichen, die die Verfügung schlimmstenfalls unwirksam machen oder zumindest Zweifel daran eröffnen, ob Sie sich beim Unterzeichnen der Tragweite Ihrer Entscheidungen auch wirklich bewusst waren. Die Unterschrift und Bestätigung eines Arztes sind in dieser Beziehung sehr nützlich.
Kostenpunkte einer Patientenverfügung. ©StilvolleGrabsteine.de
Solche medizinischen Beratungen werden in der Regel nicht von der Krankenkasse übernommen. Die Kosten halten sich aber in einem überschaubaren Rahmen und sind definitiv gut angelegt: Für eine Erstberatung müssen Sie mit ungefähr 10 Euro rechnen, diese können Sie in der Regel auch am Telefon erhalten. Für weitere Leistungen wie detaillierte Aufklärungsgespräche oder Bescheinigungen über Ihren gesundheitlichen Zustand fallen zusätzliche Kosten an. Alle Kosten können Sie im Detail in der Gebührenverordnung für Ärzte (GOÄ) einsehen; das Service-Unternehmen Afilio hat alle Kosten in einer Tabelle zusammengetragen. Wollen Sie Ihre Patientenverfügung notariell beglaubigen oder sogar beurkunden lassen, müssen Sie sich an einen Notar wenden und dessen Leistungen bezahlen. Eine Beglaubigung – also eine notarielle Bestätigung Ihrer Unterschrift – ist in der Regel günstiger als eine Beurkundung, bei der Sie Ihre Patientenverfügung im Beisein des Notars erstellen und sie damit zu einem Urkundendokument machen. Eine Beglaubigung können Sie für 10 Euro bzw. 1 Euro pro Seite Ihres Dokuments erhalten, eine Beurkundung kostet ca. 60 Euro zzgl. MwSt. (Es gilt immer der höhere Betrag.) Auch eine Beratung durch einen Rechtsanwalt ist sinnvoll. Ein Beratungsgespräch kann teuer ausfallen, es sollte aber nicht mehr als 190 Euro pro Stunde kosten. Abschließend können Sie Ihre Patientenverfügung für 13 Euro beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (ZVR) eintragen lassen. Der Inhalt Ihrer Patientenverfügung wird dort nicht gespeichert, es wird lediglich registriert, dass Sie eine solche Vorsorge getroffen haben. Für den Fall, dass Sie nicht mehr ansprechbar sind, können Arztinnen und Ärzte in diesem Register anfragen lassen, ob für Sie eine Vorsorgeverfügung vorliegt, und sich danach direkt an Ihre Angehörigen wenden. Auch wenn die Kosten und der Aufwand für die Erstellung einer Patientenverfügung zunächst abschrecken mögen: Bedenken Sie, dass dies sinnvoll investiertes Geld ist und Sie für alle Eventualitäten gewappnet sind.
Ja, prinzipiell ist auch eine handschriftliche Patientenverfügung ohne Notar gültig. Essenziell ist Ihre Unterschrift am Ende des Dokuments. Eine notarielle Beglaubigung oder eine Beurkundung durch den Notar sind unter anderem dann sinnvoll, wenn Sie als juristischer Laie sicherstellen wollen, dass Ihre Aussagen nicht im Widerspruch zueinander stehen. Ein Notar kann Sie auf eventuelle Unstimmigkeiten hinweisen und Ihnen die Rechtslage genauer erklären. Ebenso kann ein Notar Ihnen helfen, sich vor Manipulation zu schützen. Auch wenn dies in den meisten Fällen nicht eintreten wird, ist es doch möglich, eine Patientenverfügung ohne Ihr Wissen und gegen Ihren Willen zu verändern. Besonders bei Vordrucken, die Sie nur durch Ankreuzen ausfüllen, können Dritte im Nachhinein Änderungen vornehmen, indem sie beispielsweise eine Aussage ankreuzen, die Sie ablehnen. Aus diesem Grund sollten Sie Ihre Zustimmung bei solchen Vordrucken ebenso kenntlich machen wie Ihre Ablehnung bestimmter Maßnahmen und Aussagen. Streichen Sie zum Beispiel alles durch, was nicht Ihren Wünschen entspricht. Das macht Ihr Dokument nicht nur deutlicher, sondern schützt Sie auch vor Manipulation. Wenn Sie wirklich sichergehen wollen, lohnt sich in jedem Fall der Gang zum Notar. Dieser kann Ihre Patientenverfügung nicht nur beglaubigen, also die Echtheit des Dokuments anerkennen, sondern Ihnen auch beim Erstellen der Patientenverfügung zur Seite stehen und diese damit zu einem Urkundendokument machen.
Eine handschriftliche, unterschriebene Patientenverfügung ist prinzipiell auch ohne Notar gültig.
Eine Patientenverfügung ist nicht verpflichtend, es ist also absolut in Ordnung, wenn Sie keine haben. Sie müssen nur bedenken, dass dann im Ernstfall Ärzte oder Betreuer, also Fremde, über Ihr eigenes Schicksal entscheiden. Besonders junge Menschen möchten sich oft noch nicht mit der eigenen Sterblichkeit auseinandersetzen. Das ist zwar verständlich, aber ein Unfall oder eine plötzliche schwere Krankheit können einen auch dann treffen, wenn man eigentlich gesund war. Eine Patientenverfügung ist also vor allem eine Vorsorge für den Ernstfall. Sollten Sie keine Patientenverfügung haben, sind Ärztinnen und Ärzte sowie eventuell gerichtlich eingesetzte Betreuer dazu verpflichtet, in Ihrem mutmaßlichen Willen zu handeln. Das bedeutet meist, dass das Leben des Patienten in jedem Fall verlängert wird. Das medizinische Personal darf nur in Eilfällen ohne Zustimmung des Betreuers handeln, also wenn ein schnelles Eingreifen für das Überleben des Patienten unausweichlich ist. Andernfalls liegt die Verantwortung beim Betreuer und die Ärztinnen und Ärzte dürfen nur mit dessen Einverständnis handeln. Ein Betreuer muss sich immer am mutmaßlichen Willen des Betreuten orientieren; wenn er Sie allerdings nicht kennt, muss er sich diesen Willen durch Eindrücke von Ihnen erschließen, zum Beispiel durch Gespräche mit Angehörigen oder durch Ihre religiöse Einstellung. Bei jeglichen Zweifeln am Handeln des Betreuers muss sich Ihr behandelnder Arzt oder Ihre Ärztin an das Betreuungsgericht wenden. Auch ohne Patientenverfügung können Sie also davon ausgehen, eine gute medizinische Versorgung zu erhalten. Ihr Wohl steht immer an erster Stelle.
Eine Patientenverfügung ist eine freiwillige rechtswirksame Willenserklärung, in der Sie als volljährige und entscheidungsfähige Person Ihre Wünsche und Entscheidungen bezüglich diverser medizinischer Maßnahmen festhalten können, die dann zum Tragen kommt, wenn Sie selbst Ihre Wünsche oder Ihr Einverständnis nicht mehr äußern können. Eine Patientenverfügung ist demnach eine Vorsorge, unabhängig von Ihrem Alter oder Ihrem Gesundheitszustand. Sie dient vor allem als Orientierungshilfe für Ihre Angehörigen und das Sie behandelnde medizinische Personal. Eine Patientenverfügung kann individuell erstellt werden; im Internet finden Sie dazu verschiedene Textbausteine, die Sie ganz nach Ihren eigenen Wünschen ausfüllen und/oder ergänzen können. Erst durch Ihre Unterschrift und das Datum der Unterschrift wird die Patientenverfügung zu einem rechtlich anerkannten Dokument. Ab diesem Zeitpunkt gilt sie so lange, bis Sie selbst sie widerrufen und vernichten oder ändern. Eine Patientenverfügung allein ist nur bedingt sinnvoll. Am besten erstellen Sie im gleichen Schritt auch eine Vorsorgeverfügung, die eine Vertrauensperson Ihrer Wahl mit der nötigen Vollmacht ausstattet, Sie in jeglichen rechtlichen Angelegenheiten – nicht nur medizinischen – zu vertreten. Alle Dokumente sollten Sie möglichst zusammen und im Original an einem Ort hinterlegen, der auch Ihren Angehörigen bekannt ist, damit Ihre Wünsche im Ernstfall direkt berücksichtigt werden können.
FAQ
Häufige Fragen
Kostenlose Vorlagen für Patientenverfügungen findet man leicht im Internet. Wählen Sie am besten die offizielle Vorlage Ihres Krankenhauses oder verwenden Sie die Vorlagen der Caritas oder des Bundesamtes für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV).
Weitere Informationen finden Sie hier.
Ja, eine Patientenverfügung ist lediglich an die Schriftform gebunden, das heißt sie muss schriftlich festgehalten werden, egal ob handschriftlich oder am Computer. Wichtig ist, dass Sie Ihre Patientenverfügung stets mit Datum unterschreiben und eventuelle spätere Änderungen per Unterschrift erneut bestätigen.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Um eine Patientenverfügung zu erstellen, können Sie entweder frei Ihre Wünsche und Entscheidungen formulieren oder auf Vorlagen zurückgreifen. Für medizinische und juristische Laien empfiehlt es sich, auf geprüfte Vorlagen zurückzugreifen. Wer keine fertige Vorlage verwenden möchte, kann sich an verschiedenen vorformulierten Textbausteinen orientieren und diese personalisieren oder ergänzen.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Eine Patientenverfügung können Sie entweder kostenlos selbst oder gegen Gebühr mit einem Experten gemeinsam erstellen. Kostenlose Vorlagen finden Sie im Internet. Es empfiehlt sich aber, zumindest einen Beratungstermin beim Hausarzt zu vereinbaren. Eine Beglaubigung oder Beurkundung durch einen Notar ist ratsam, die Preise hängen hier von der gewünschten Leistung ab. Zusätzlich können Sie Ihre Patientenverfügung gegen eine Gebühr im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (ZVR) registrieren lassen.
Weitere Informationen finden Sie hier.
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