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FRIEDHOFSSATZUNG & FRIEDHOFSGEBÜHREN - GRÖßEN (Urnengrab & Einzelgrab), GESTALTUNGSVORSCHRIFTEN & CO.

Damit der Friedhof zu einem besonderen Ort der Ruhe und Trauerbewältigung für Angehörige wird, müssen bestimmte Vorschriften erfüllt sein, die in der sogenannten Friedhofssatzung aufgeführt sind. Diese Satzung enthält Regelungen zu Größe und Gestaltung der Gräber, Arten von Grabstätten und Ruhezeiten.

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Stilvolle Grabsteine - Author Dipl.-Ing. Dierk Werner

Friedhofssatzungen und -gebühren

Friedhofssatzungen enthalent Regelungen zu Größe und Gestaltung der Gräber, Arten von Grabstätten und Ruhezeiten. | Bildquelle: © Stilvolle Grabsteine

Friedhofssatzungen enthalent Regelungen zu Größe und Gestaltung der Gräber, Arten von Grabstätten und Ruhezeiten. | Bildquelle: © Stilvolle Grabsteine

 

In der Friedhofssatzung werden ebenfalls die Friedhofsgebühren festgelegt. Der jeweilige Friedhofsträger erlässt die Regelungen für die Satzung und stellt diese der Öffentlichkeit zur Verfügung. Dadurch, dass der Friedhofsträger die Vorschriften aufstellt, ist die Friedhofssatzung regional verschieden. Im Allgemeinen lässt sich aber sagen, dass Regelungen zu Größe, Gestaltung und Friedhofsgebühren in jeder Friedhofssatzung vorhanden sein müssen.

In diesem Artikel erfahren Sie alles Wissenswerte zu den Vorschriften der Friedhofssatzung sowie zu Friedhofsgebühren im Überblick. Weitere spannende Artikel zu Friedhöfen und Gräbern finden Sie in unserem Ratgeber. Sollten Sie sich für den Kauf von stilvollen und hochwertigen Grabsteinen interessieren, schauen Sie gerne in unserem Online-Shop vorbei.

 

Was regelt die Friedhofssatzung?

Die Friedhofssatzungen existieren, damit Friedhöfe weiterhin ein Ort der Ruhe für Verstorbene und deren Angehörige sein können. Sie sorgen dafür, dass die in Deutschland gesetzlich geschützte Totenruhe gewährleistet werden kann. Die Friedhofssatzung beinhaltet neben Regelungen zu Friedhofsgebühren auch Vorschriften zu den Grabgrößen, Ruhezeiten und nicht selten auch Beschränkungen im Rahmen der Grabgestaltung, der Grabsteine sowie Grabbepflanzung.

Inhalte einer Friedhofssatzung

 

 

Friedhofssatzungen existieren, damit Friedhöfe weiterhin ein Ort der Ruhe für Verstorbene und deren Angehörige sein können.

Friedhofszweck

  • Friedhöfe dienen der Bestattung und Beisetzung aller Personen, die entweder Bürger der Stadt sind oder eine Zustimmung durch die Friedhofsverwaltung erhalten haben
  • Allgemeine Grünflächenfunktion von Friedhöfen
  • Friedhof als Ort der Besinnung und Ruhe für alle Besucher

 

Verhalten auf dem Friedhof

  • Verhalten entsprechend der Würde des Ortes
  • Friedhofsverwaltung und Friedhofspersonal haben das Recht, Anordnungen bezüglich des Verhaltens zu erteilen
  • Nicht gestattet sind: Das Befahren der Wege mit Fahrzeugen aller Art, das Stiften von Unruhe und Lärm, Gewerbsmäßiges Fotografieren ohne Berechtigung, das Verteilen von Druckschriften, das Verunreinigen oder Beschädigen von Anlagen und Grabstätten, das unbefugte Betreten von Grabstätten, das Mitführen von Tieren (ausgenommen Blindenhunden)
  • Gedenkfeiern müssen angemeldet werden

 

Anzeigepflicht & Bestattungszeit

  • Man muss eine Bestattung unverzüglich nach Beurkundung des Todesfalls bei der Friedhofsverwaltung anmelden
  • Die Friedhofsverwaltung entscheidet über Ort und Zeit der Bestattung
  • Eine Einäscherung bzw. Bestattung muss zwischen 48h bis 7 Tage nach Eintritt des Todes geschehen
  • Wenn der Zustand des Verstorbenen dies nicht zulässt, kann die Friedhofsverwaltung die Aufbahrung dessen ablehnen

 

Särge & Urnen

  • Särge müssen aus verrottbaren Werkstoffen hergestellt sowie fest gefügt und abgedichtet sein
  • Särge dürfen nicht mehr als 2,10 m lang, 0,80 m hoch und 0,80 m breit sein. In Ausnahmefällen muss die Friedhofsverwaltung größere Särge erst gestatten
  • Bei Grüften sind nur luftdichte Metallsärge oder Holzsärge mit Metalleinsatz zugelassen
  • Urnen müssen aus leicht vergänglichen Stoffen, wie Ton, Holz oder Blech sein

 

Ausheben der Gräber

  • Friedhofsverwaltung hebt die Gräber aus und füllt sie
  • Gräber müssen von der Erdoberfläche bis zur Oberkante des Sarges 0,90 m und bis zur Oberkante der Urne 0,50 m entfernt sein
  • Gräber für Erdbestattungen müssen mindestens 0,30 m voneinander entfernt sein

 

Ruhezeit

  • Die Ruhezeit der Leichen und Aschen beträgt 20 Jahre
  • In Sonderfällen können die Ruhezeiten auf Antrag nur 15 Jahre betragen

 

Größen

  • Wahlgrabstätten für Erdbeisetzungen: 2,60 m lang, 1,50 m breit
  • Urnenreihengrabstätten: 1,00 m x 1,00 m
  • Urnenwahlgrabstätten: 1,20 m x 1,2 0m

 

Gestaltungsvorschriften

  • Der Friedhofszweck und die Würde des Friedhofs in seiner Gesamtanlage müssen mit der Gestaltung jeder Grabstätte gewahrt werden
  • Der Baumbestand auf Friedhöfen steht unter besonderem Schutz
  • Grabmale aus Beton, Glas und Kunststoffen sind nicht gestattet
  • Umzäunungen und Grabgitter dürfen nicht errichtet werden
  • Farbanstriche an Grabmalen sowie Lichtbilder sind nicht gestattet

 

Herrichtung & Pflege der Grabstätten

  • Grabstätten müssen hergerichtet und instand gehalten werden
  • Die Gestaltung des Grabs ist an seine Umgebung anzupassen
  • Die Erstherrichtung der Grabstätten übernimmt die Friedhofsverwaltung
  • Die Gestaltung von Grabstätten sollte durch das Pflanzen von flachen Pflanzenbeeten geschehen
  • Verantwortlich für die Unterhaltung der Grabstätten ist der Inhaber der Grabnummernkarte oder der Nutzungsberechtigte
  • Bei Vernachlässigung der Grabpflege wird der Verantwortliche kontaktiert und auf die Pflege aufmerksam gemacht. Wenn der Verantwortliche unbekannt oder nicht auffindbar ist, kann die Grabstätte von der Friedhofsverwaltung abgeräumt und beseitigt werden

 

Friedhofsgebühren im Überblick am Beispiel der Stadt Weimar

In der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Weimar (PDF – 42KB) wurde 2012 unter anderem festgelegt, wer die Gebühren für eine Grabstätte tragen muss und wie hoch diese Gebühren ausfallen. Demnach ist zur Zahlung derjenige verpflichtet, der die Amtshandlung veranlasst, der die Gebührenschuld übernommen oder der die Bestattungskosten nach dem Thüringer Bestattungsgesetz (ThürBestG) zu tragen hat. Die Friedhofsgebühren entstehen durch die Bestattung, die Benutzung der Einrichtungen der städtischen Friedhöfe, die Inanspruchnahme der Leistungen durch die Friedhofsverwaltung sowie den Erwerb eines Nutzungsrechts an einer Grabstätte.

Übersicht über die Friedhofskosten gemäß der Friedhofssatzung

 

Zu den Friedhofsgebühren können Arbeits-, Verwaltungs- und Kremationsleistungen sowie Bestattungs- und Benutzungsgebühren hinzukommen.

 

Gräber müssen gepflegt und in Stand gehalten werden | Bildquelle: © Stilvolle Grabsteine

Gräber müssen gepflegt und in Stand gehalten werden | Bildquelle: © Stilvolle Grabsteine

Friedhofsgebühren im Überblick

 

  1. Grabnutzungsrecht je Stelle

Reihengräber:

Erdreihengräber (ab 10. Lebensjahr) – 922,00 EUR

Erdreihengräber Kinder – 259,00 EUR

Urnenreihengrab – 487,50 EUR

 

Wahlgräber:

Erdwahlgrab – 1.456,50 EUR

Urnenwahlgrab – 553,50 EUR

 

Gemeinschaftsgrabanlagen:

Urnengemeinschaftsanlage – 421,00 EUR

Urnengemeinschaftsgrab – 994,50 EUR

Baumgrabstätte ohne Stein – 754,00 EUR

Baumgrabstätte mit Stein – 962,00 EUR

 

  1. Verlängerung Nutzungsrecht pro Stelle

Erdwahlgrab pro Jahr – 77,50 EUR

Urnenwahlgrab pro Jahr – 36,50 EUR

 

 

  1. Aus- und Umbettungsgebühren

Exhumierung – 901,00 EUR

Umbettung Erdbestattung – 1.414,00 EUR

Urnenausbettung – 106,00 EUR

Urnenumbettung – 208,50 EUR

 

  1. Beräumungsgebühr

Beräumung Urnenwahlgrab – 46,00 EUR

Beräumung Erdreihengrab/Erd-, Urnenwahlgrab ab 1,5m² – 75,00 EUR

Beräumung Erd- und Urnenwahlgräber über 3m² – 179,00 EUR

 

 

Auch die Größen der Gräber sind in der Friedhofssatzung festgelegt | Bildquelle: © Stilvolle Grabsteine

Auch die Größen der Gräber sind in der Friedhofssatzung festgelegt | Bildquelle: © Stilvolle Grabsteine

Zusammenfassung

Friedhofssatzungen unterscheiden sich von Stadt zu Stadt minimal. In jeder Friedhofssatzung müssen die Vorschriften zum Verhalten auf einem Friedhof, zu den Ruhezeiten, den Größen von Gräbern, Särgen und Urnen, der Gestaltung von Gräbern und zu den Friedhofsgebühren festgelegt sein. Nur durch diese Regelungen kann die Totenruhe gewährleistet werden und der Friedhof als Ort des Friedens und der Trauer bestehen. Friedhöfe sind zwar öffentlich zugänglich, trotzdem muss man sich an viele Regeln bezüglich Ruhe oder Sauberkeit halten. Die Friedhofsverwaltung hat das Recht, Anordnungen zu erteilen und entscheidet über zahlreiche allgemeine Dinge, wie den Zeitpunkt einer Bestattung.

Wenn Sie sich noch weiter über Friedhöfe, Bestattungen und Gräber informieren möchten, schauen Sie gerne bei unserem Ratgeber vorbei. Außerdem finden Sie bei Stilvolle-Grabsteine mit Sicherheit den passenden Grabstein für die Bestattung Ihres geliebten Verstorbenen.

 

 

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Dipl.-Ing. Dierk Werner

Inhaber

Über den Autor

Das Verlorene nicht zu vergessen und in guter und bleibender Erinnerung zu behalten, hat sich Dierk Werner zur Lebensaufgabe gemacht. Mit Stilvolle-Grabsteine.de wurde neben dem klassischen Bildhauerbetrieb ein umfassendes Bildarchiv und Wissenslexikon zum Thema Grabmalkunst & Bestattung ins Leben gerufen, das ständig mit neuen Inhalten weiter Entwickelt wird.

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